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TOP – Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Potsdam!

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Potsdam – vom 08. Januar 2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlbehandelte Unterschenkelfraktur mittels Osteosynthese, LG Potsdam, Az. 11 O 158/12

Chronologie:
Die Klägerin zog sich eine sprunggelenksnahe Fraktur des rechten Unterschenkels zu, die zweiseitig osteosynthetisch versorgt wurde. Nach Belastungsfreigabe kam es zum Implantatversagen und dadurch zu einem massiven Sturz. Die zu frühe Belastungsfreigabe resultierte daraus, dass der beklagte Arzt die angefertigten Röntgenbilder nicht dem Facharztstandard entsprechend korrekt auswertete. Wäre das gemacht worden, hätte der Arzt erkannt, dass eine Knochenheilung nicht eingetreten war und keinesfalls eine Vollbelastung angeordnet werden durfte.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat den Vorfall mittels sachverständiger Hilfe aufarbeiten lassen. Im Rahmen der Beweisaufnahme gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, eine hohe Abfindungssumme zu erzielen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen holen Gerichte grundsätzlich fachmedizinische Gutachten ein, da die befassten Richter nicht über die adäquate fachmedizinische Kompetenz verfügen, einen medizinischen Sachverhalt selber zu bewerten. Kommt der Sachverständige im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung, schlagen Gerichte sodann gerne eine vergleichsweise Klärung vor, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen, so wie hier, meint Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich und den USA

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

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