Kaufvertragsgestaltung – aber sicher!
Es ist soweit! Sie haben einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden.
Nun gilt es einen Kaufvertrag formulieren zu lassen und die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen darin rechtlich sicher zu fassen.
Häufig hört man jetzt: „Um die Verträge muss ich mich nicht kümmern. Das veranlasst ja der Käufer und der Notar prüft alles!“
Doch Vorsicht: Der Notar beurkundet Ihren Willen. Er prüft auch die rechtliche Zulässigkeit Ihrer Vereinbarungen und kümmert sich um den regulären Ablauf des Eigentumsüberganges.
Aber: Überlassen Sie nicht die Ausgestaltung des Vertrages ausschließlich dem Käufer. Auch Sie sollten sich mit dem Notar beraten, damit Ihre Interessen gewahrt werden!
Gerne gibt Ihnen das Team von Immobilien-Fuxx weitere Auskünfte zu diesem Thema unter Telefon (0 43 71) 50 23 90.
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