Versteckte Mängel
Machen Sie Ihre Immobilie nicht schlechter als sie ist! Sie müssen nicht auf jeden Kratzer im Parkett hinweisen. Ihr Kaufinteressent wird sich selbst auf die Suche nach Mängeln machen, um sich für die Preisverhandlungen zu rüsten.
Sie sind aber verpflichtet, den Interessenten auf alle verdeckten Mängel hinzuweisen von denen Sie wissen! Verdeckt bedeutet, dass der Käufer auch bei sorgfältiger Besichtigung den Mangel nicht entdecken kann.
Ein Beispiel: Eine feuchte Stelle im Keller, die momentan nicht zu sehen ist, weil Sie gerade frisch gestrichen haben. Sie müssen dem Käufer darauf hinweisen, wenn Sie nicht sicher sind, dass der Schaden dauerhaft behoben wurde. Sie können z.B. die Handwerkerrechnung der Reparatur vorlegen. Dann besteht für Sie kein Haftungsrisiko, und der Käufer ist sich sicher, dass alles ordentlich repariert wurde.
Prinzipiell verkaufen Sie Ihre Immobilie ohne Gewährleistung, „wie gesehen“. Für verdeckte Mängel von denen Sie wussten, müssen Sie aber haften, wenn Sie nicht darauf hinweisen!
Gerne gibt Ihnen das Team von Immobilien-Fuxx weitere Auskünfte zu diesem Thema unter Tel. 04371 – 50 23 90.
Viel Erfolg beim Verkauf!
Immobilienbüro
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