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Terrorgefahr in der Lieferkette – Wer schätzt dieses Risiko eigentlich ein?

Winningen im Juli 2015 – Bestimmen knappe Budgets und die reine
Kostenbetrachtung die Sicherheit in der Lieferkette der Luftfracht?

Christian Buchenthal Luftsicherheitsexperte

Terrorgefahr in der Lieferkette – Wer schätzt dieses Risiko eigentlich ein?

Der Staat hat die Aufgabe, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu schützen, dies ist im Grundgesetz festgeschrieben!
In Bereich der inneren Sicherheit ist hier das BMI (Bundesministerium für Inneres),
aktuell Herr Dr. Thomas de Maiziere, CDU/CSU, als Bundesminister des Innern zuständig. In den letzten Tagen war er immer wieder in den Medien mit Warnungen vor terroristischen Bedrohungen in Deutschland präsent.

Für großes Aufsehen bei den Sicherheitsbehörden sorgte der aktuelle Fall
einer „Under Cover Aktion“ von Journalisten des WDR am Flughafen Düsseldorf.
Hier gelang es einer Person, unbemerkt und vorbei an allen Sicherheitskontrollsystemen ein Paket bis zur Verladung in ein Flugzeug zu bringen.

Dazu der Luftsicherheitsexperte und Geschäftsführer der Lobraco Akademie GmbH
Christian Buchenthal: „Als mir der Bericht vom WDR gezeigt wurde, in dem ein Frachtpaket in den Verladecontainer des Flugzeuges eingeschmuggelt wurde und dieses dann auf die Reise ging, stockte mir der Atem.
Wie immer gab es vom Flughafen Düsseldorf die Erklärung, man habe sich an geltendes EU-Recht gehalten!
Das entspricht sicher der Wahrheit. Entscheidend ist jedoch die Frage:
Wer schätzt hier in Deutschland eigentlich das Risiko ein und setzt entsprechende Vorkehrungen um?“

Weitere wichtige Fragen sind in diesem Zusammenhang:
Was macht das BMI eigentlich in unserer sicheren Lieferkette?
Wo kontrolliert der Staat noch selbst?

Bei der Luftfracht ist nur das LBA (Luftfahrtbundesamt) als ausführende Behörde aktiv.
Herr Buchenthal sieht das so:
„Auch diese Behörde kontrolliert nur die Dienstleister der „sicheren Lieferkette mit und ohne Kontrolleinrichtungen,“ und hat dazu ein Beispiel:

„Ein reglementierter Beauftragter kann selbst kontrollieren, kann sich z.B. ein Röntgengerät anschaffen und Personal zur Bedienung des Gerätes ausbilden lassen. Um das alles gesetzlich anerkennen zu lassen, muss er ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und es von der Behörde (LBA) anerkannt bekommen.
Das bedeutet nach der Zulassung macht das LBA nur noch Stichprobenkontrollen ob der Dienstleister (reglementierter Beauftragter) dies ordnungsgemäß umsetzt.“

Hier wird deutlich, der Staat macht kaum noch eigene Kontrollen, weder an den Flughäfen in der Passage, noch bei der Verladung von Luftfracht!

Weiter bleibt die Frage offen, wer hier das Risiko eigentlich einschätzt.

Bei den Dienstleistern am Flughafen muss in den Luftsicherheitsprogrammen immer ein Luftsicherheitsbeauftragter benannt und ausgebildet sein!
Diese Personen werden aus ihren Betrieben ausgewählt.
Sie müssen nach §7 Luftsicherheitsgesetz eine staatliche Sicherheitsüberprüfung beantragen, die Zuverlässigkeitsüberprüfung, und erst nach erfolgter positiver Meldung, darf die Person an einer Schulung gem. VO (EU) 185/2010 Anhang 11.2.5. teilnehmen. Die Schulung dauert 4 Tage mit einer Abschlussprüfung!

Der Luftsicherheitsexperte Christian Buchenthal dazu:
„Das sind 4 Tage, in denen diese Personen lernen müssen das Risiko in Ihrem Betrieb
einzuschätzen und die Rahmenbedingungen für Ihr Luftsicherheitskonzept innerbetrieblich durchzusetzen und umzusetzen!
Da ich selbst jahrelang in dieser Position war und auch diese Schulungen gebe, möchte ich sagen, dass ich hier sehr engagierte und professionelle Personen kennen- und schätzen gelernt habe. Ich komme wieder auf meine Frage zurück:
Wer schätzt hier das Risiko eigentlich ein?

Eine Person in einem Angestelltenverhältnis, dessen Befugnisse aus einem Organigramm bzw. einem Budget bestimmt sind, die sich für jeden zusätzlichen Aufwand durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen rechtfertigen muss…
ja, diese Personen schätzen das Risiko ein!
Und wer haftet, wenn etwas wie im WDR Bericht geschildert, nicht funktioniert?
Auf diese Frage gebe ich in meinen Schulungen immer die Antwort:

Nur, wenn man dem Luftsicherheitsbeauftragten grobes Organisationsverschulden oder Vorsatz nachweisen kann, gibt es hier eine Personenhaftung!“

Was hat man wohl mit dem Luftsicherheitsbeauftragten am Flughafen in Düsseldorf gemacht? Konnte er seine Risikobewertung darstellen?
War hier das Thema Budget die Ursache, nicht mehr Sicherheitstechnik bzw. Personal einzusetzen?

Fazit Buchenthal: „Ich appelliere an alle verantwortlichen staatlichen Stellen in Deutschland, die Luftsicherheitsbeauftragten zu unterstützen und die Gesetze dahingehend anzupassen das nicht das Geld oder ein zu niedriges Budget die Risikobewertung der Luftfracht bestimmt!“

Die Lobraco Akademie GmbH ist Ihr kompetenter und innovativer Partner für Training, Performance Coaching und Beratung in der Transport- und Logistikbranche sowie in der verladenden Wirtschaft.

Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten steht dabei die konsequente Ausrichtung der Weiterbildungsmaßnahmen am operativen Tagesgeschäft des Kunden – oder besser formuliert:

– Die Verbesserung der Performance.

Die arbeitsplatz-bzw.aufgabenbereichsnahen Lern- und Weiterbildungsmodelle versprechen bestmöglichen Lernerfolg und Praxistransfer.

Wir tragen Sorge dafür, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungen und Schulungen der Mitarbeiter erfüllt werden – oder genauer gesagt:

– Die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Kontakt
Lobraco Akademie GmbH
Christian Buchenthal
Auf dem Meer 3
56333 Winningen
02606416080
buchenthal@lobraco.de
http://www.lobraco.de

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