Gesetzliche Regelungen für Mieter und Vermieter "Gebrauchsüberlassung an Dritte" (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei…
Wohnimmobilien-Spezialist Aigner Immobilien klärt auf Der Wohnraum in den Metropolen ist knapp. Da erscheint die zusätzliche Nutzung durch Untervermietung oft…
München (21.11.2013) - In manchen Lebenssituationen erscheint es Mietern attraktiv, die Mietkosten durch eine Untervermietung zu senken. Bei längeren Auslandsaufenthalten,…