Die Inkongruenz einer Vermögensverschiebung setzt als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners im Sinne von § 133, Absatz 1, Satz…
Schleppende Zahlungen des Schuldners begründen für sich noch nicht die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, § 133…