§ 295 Abs. 1b SGB V

Ideal für Gesundheitsnetzwerke und Managementgesellschaften

Leistungen in IV-Verträgen einfach über das Internet abrechnen So rechnen Arztnetze und Managementgesellschaften Selektivverträge ab.Seit Anfang 2012 müssen ärztliche Leistungen…

14 Jahren ago