Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
Allgemeines zum Begriff Wirtschaftsstrafrecht
Selbst wenn der allgemein gehaltene Begriff Wirtschaftsstrafrecht seit vielen Jahren sprachgebräuchlich genutzt wird, gibt es doch de facto keine allgemein anerkannte Definition für diesen Begriff.
Dennoch gilt es als anerkannt, dass die Begriffszuordnung nicht allein auf reine Vermögensdelikte mit prozessualen Beweisschwierigkeiten beschränkt wird, sondern einem deutlich breiteren Spektrum zuzuordnen ist.
Zu dem Spektrum zählen unter anderem die nachstehend aufgeführten Straftaten bzw. Gebiete des Strafrechts: Geldwäsche, Korruption, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug und das Betrugsstrafrecht.
Für den Beschuldigten ist es daher von maßgeblicher Bedeutung, welche Straftat unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht tatsächlich vorgeworfen wird, da er bei Verdacht des Vorliegens eines wirtschaftsstrafrechtlichen Vergehen schon im Ermittlungsverfahren mit der entsprechend qualifizierten und spezialisierten Ermittler für Wirtschaftsstrafsachen zu tun haben kann.
Sofern nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten dann Anklage erhoben wird, muss dieser sich bei vorliegender Schadensumme vor einer Wirtschaftsstrafkammer des für ihn zuständigen Landgerichts zu verantworten. Auch die dortigen Berufsrichter verfügen über eine besondere wirtschaftsstrafrechtliche Kompetenz..
Diese Umstände machen dringend erforderlich, dass der verteidigende Rechtsanwalt neben einschlägiger Erfahrung auch über besondere Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Gesellschaftsrechtes verfügt.
Der im Wirtschaftsstrafrecht verteidigende Rechtsanwalt sollte vor allem in der Lage sein, das umfassende Aktenmaterial von nicht selten mehr als 20.000 Blättern sachgerecht zu sichten und werten, sowie anhand dessen eine erfolgreiche Strategie zu entwickeln.
Weitere Informationen zu den Themen Strafrecht Hamburg , Arbeitsrecht Hamburg sowie Familienrecht Hamburg erhält man auf der Website scharf-und-wolter.de- Anwalt Hamburg
Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.
Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar – in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.
Kontakt:
Rechtsanwälte Scharf und Wolter
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