(Mynewsdesk) Der heute vorgestellte Referentenentwurf eines Inklusionsstärkungsgesetzes bleibt aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen deutlich hinter den Erwartungen zurück, die die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ geschürt hat. Obwohl seit dessen Verabschiedung mehr als zwei Jahre verstrichen sind, fehlt es nach wie vor an klaren Regelungen, wie die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden soll.
Stattdessen wurden lediglich bestehende Gesetze zusammengefasst und mit Formulierungen aus der seit 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention aufpoliert. Infolgedessen werden Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen wohl auch zukünftig im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in der Freizeit und bei der gesundheitlichen Versorgung auf Barrieren stoßen. Immerhin enthält der Gesetzentwurf mit einem Rechtsanspruch auf Stimmzettelschablonen für blinde Menschen sowie Kommunikationshilfen für gehörlose Eltern bei schulischen Gesprächen auch konkrete Verbesserungen. Diese sind jedoch als selbstverständlich zu bewerten, da sie der Herstellung vergleichbarer Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung dienen.
Insgesamt sieht der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen in dem Inklusionsstärkungsgesetz ein trauriges Zeichen dafür, dass die Behindertenpolitik in unserem Bundesland seit dem erbitterten Streit zwischen Land und Kommunen um die Umsetzung und Finanzierung der schulischen Inklusion festgefahren ist. Von einer inklusiven Gesellschaft, an der alle Menschen in allen Lebenslagen und in allen Lebensbereichen selbstverständlich teilhaben können, ist NRW demnach immer noch weit entfernt.
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