Steuerhinterziehung: Grünes Licht für automatischen Informationsaustausch – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Der Deutsche Bundestag hat am 12. November den Weg für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 freigemacht. Für Steuerhinterzieher bleibt nur noch die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Einstimmig verabschiedete der Deutsche Bundestag am 12. November 2015 ein Gesetz, das den Weg für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 freimacht. Schon vor einem guten Jahr hatten rund 50 Staaten ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet, inzwischen sind noch einmal rund 20 Länder beigetreten. Unter den Staaten, die sich an dem automatischen Informationsaustausch beteiligen, befinden sich auch ehemalige Steueroasen wie z.B. die Schweiz, Österreich oder die Cayman Inseln. Das Bankgeheimnis ist damit praktisch Geschichte.
Für Steuerhinterzieher, die nach wie vor unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus verbergen, steigt die Gefahr der Entdeckung noch einmal spürbar an. Nach wie vor bleibt noch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen, um einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird also langsam knapp und das Netz im Kampf gegen Steuerhinterziehung immer engmaschiger.
Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt verfasst, sondern immer gründlich vorbereitet werden. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Dabei sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige von einem Laien kaum zu bewältigen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge.
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