Steuerhinterziehung: Bekannter Name schützt nicht vor Strafe – die fehlerfreie Selbstanzeige schon
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Ein bekannter Name schützt nicht vor einer Strafe wegen Steuerhinterziehung. Eine prominente Musikerin wurde jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Schutz kann die Selbstanzeige bieten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit einer Strafe rechnen. Ein prominenter Name schützt nicht vor einer Verurteilung. Das musste jetzt auch eine Musikerin erfahren, die aber noch mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist. Schutz vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann nur die Selbstanzeige bieten. Aber auch nur dann, wenn sie rechtzeitig gestellt wurde, vollständig und fehlerfrei ist.
Zum Jahresbeginn sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch einmal deutlich gestiegen. Allerdings hat der Gesetzgeber Steuersündern bewusst die Möglichkeit erhalten, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dazu muss die Selbstanzeige rechtzeitig vor Entdeckung der Tat gestellt werden und vollständig sein. Das bedeutet, dass sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten muss. Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Die hohe Komplexität einer Selbstanzeige ist für den Laien kaum zu überblicken. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Fallstricke und Fehlerquellen lauern an vielen Stellen. Sind die Fehler erst passiert, können sie nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die fehlerhafte Selbstanzeige ist unwirksam.
Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können die Besonderheiten eines jeden Falls bewerten und eine Selbstanzeige so verfassen, dass sie fehlerfrei ist und wirken kann. Übersteigt die Steuerhinterziehung nicht die Grenze von 25.000 Euro, führt die erfolgreiche Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit.
Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme. Diese müssen zusammen mit den Steuerschulden und den anfallenden Zinsen innerhalb einer Frist bezahlt werden. Erst nach dem Zahlungseingang ist eine weitere Strafverfolgung abgewendet.
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