Categories: Allgemein

Steuergünstig den PC absetzen – online-auskunft24-com

Bei Anschaffungen wie zum Beispiel einem PC sollten Selbstständige darauf achten, dass die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht überschritten wird. Online-Auskunft24.com klärt auf.

Bei Anschaffungen wie zum Beispiel einem PC sollten Selbstständige darauf achten, dass die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht überschritten wird. Denn wird diese überschritten, können die Selbstständigen nicht steuerlich davon profitieren.
Online-Auskunft24.com klärt auf, dass zu den geringwertigen Wirtschaftsgüter Gegenstände gehören, die bis zu 150,00 EURkosten, aber nicht mehr wie 410,00 EUR. Allerdings ohne Umsatzsteuer, also netto. Selbstständige haben damit die Möglichkeit, dass Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr in voller Höhe geltend gemacht werden können. Beträgt der Wert der Anschaffung mehr wie 410,00 EUR so erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer gem. der AfA Tabelle.
Selbstständige können für jedes Wirtschaftsjahr wählen, wo die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter angesetzt wird. Handelt es sich um einen Betrag bis zu 150,00 EUR können Selbstständige diese Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Bei Anschaffungen von 150,01 EUR bis 1000,00 EUR können diese Anschaffungen über einen Sammelposten im Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden. Anschaffungen ab 1000,01 EUR müssen über die AfA Tabelle über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Direkt im Anschaffungsjahr abgesetzt werden Anschaffungen bis zu 410,00 EUR.
Online-Auskunft24.com weist die Unternehmen darauf hin, dass es hierbei keinen Sammelposten gibt. Bei Anschaffungen ab 410,01 EUR werden diese über die AfA Tabelle über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Damit die Selbstständigen die Ausgaben für die Anschaffungen direkt in voller Höhe geltend machen können, sollte nach Geräten geschaut werden, welche nicht mehr wie 410,00 EUR kosten. So muss der Betrag für die Anschaffung nicht über 3 Jahre lang abgeschrieben werden.

Ihre Online-Auskunft24.com

General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.

Kontakt:
General Standard S.R.L.
Elena Moraru
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39
2068 Chisinau
+37 322 8979 42
fragen@online-auskunft24.com
http://online-auskunft24.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht

Familienrecht verständlich, persönlich und auf den Punkt Wien, Oktober 2026. Mit familienrecht-wien.at (https://familienrecht-wien.at/) startet ein…

2 Stunden ago

DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

Der DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III ist ein geschlossener…

6 Stunden ago

Gute Arbeit verdient Sichtbarkeit: Firmenklick.de bringt Unternehmen ins Blickfeld

Mit einem Unternehmensprofil dort präsent sein, wo Menschen nach passenden Firmen und Dienstleistern suchen. Ein…

6 Stunden ago

Vier Jahreszeiten, 26 Schätze: Wildcat verwandelt den Adventskalender 2026 in eine zeitlose Schmuckschatulle

(Bildquelle: Wildcat)Gronau, 05. Oktober 2026: Der neue Wildcat Adventskalender feiert in Kürze seinen Release. Das…

6 Stunden ago

NENNA.AI auf der „AI Everything 2026“ in Abu Dhabi

Berliner Start-up ist als Gewinner des „AI Special Awards“ der GITEX Europe 2025 beim weltgrößten…

7 Stunden ago

Mehr Cash, weniger Stress: Oliver Fischer begeistert 650 Zuschauer auf der Cash Conference in Magdeburg

Wie sich mit einfachen Brot-und-Butter-Immobilien kurzfristige Gewinne erzielen lassen, ohne Mieterstress und ohne Sanierungsrisiko Oliver…

8 Stunden ago