Sterbegeldversicherung zu fairen Bedingungen

Solidar Sterbekasse in Bochum macht es vor.

Sterbeversicherung der SOLIDAR

Aktuell hat sich das Landgericht Köln mit den Versicherungsbedingungen einer Sterbegeldversicherung befasst (Az. 26 O 209/13). Es geht hierbei um die Frage, ob in den Versicherungsbedingungen eine Wartezeit für den Fall vorgesehen werden darf, dass der Neukunde bereits kurz nach Abschluss der Sterbeversicherung verstirbt und damit kein Leistungsfall eintreten würde. Das Landgericht hat entschieden, dass die Vereinbarung einer Wartezeit nicht beanstandet werden kann.
Was ist der Hintergrund dieser Thematik? Es gibt im Versicherungsmarkt Tarife mit Wartezeit und Tarife ohne Wartezeit. Die Tarife ohne Wartezeit sind deutlich teurer für den Kunden. Warum ist das so? Ein Kunde wird sich dann entschließen eine teurere Police ohne Wartezeit zu kaufen, wenn er sein persönliches Risiko als sehr hoch einschätzt, bereits kurz nach Versicherungsabschluss zu versterben. Das Motiv hierzu könnte eine ungünstige ärztliche Prognose sein. Aus Sicht der Versicherungsgesellschaft gilt hier das kaufmännische Prinzip, dass ein hohes Risiko durch eine hohe Risikoprämie bezahlt werden muss.
Eine Sterbekasse wie die SOLIDAR bietet ausschließlich Tarife mit Wartezeit an. Der Vorstandsvorsitzende Klaus Reimann begründet das wie folgt: „Wir wollen keine Tarife anbieten, die es Neukunden ermöglichen würden, quasi eine Wette auf Ihren eigenen kurzfristigen Tod abzuschließen. Dies ist nicht im Sinne der Versicherungsgemeinschaft und unserer Mitglieder. Wir bieten daher nur preisgünstige Tarife mit überschaubarer Wartezeit an. Unser Geschäft ist auf Langfristigkeit ausgelegt und kalkuliert.“
Die Stiftung Warentest folgert auf Ihrer Internetseite anlässlich des aktuellen Urteils des LG Köln, dass Sterbegeldversicherungen grundsätzlich ein schlechtes Geschäft seien. Diese verkürzte Sichtweise der Stiftung Warentest ist nicht neu, und zielt gegen die Angebote der großen Konzerne. Jedoch wurde bereits in einem Testbericht im Heft 03/2007 von FINANZTEST erstmals festgestellt: „Es geht auch anders! Vergleichsweise faire Angebote gibt es bei der SOLIDAR Sterbekasse in Bochum“.
Die Wartezeit in den Sterbegeldtarifen der SOLIDAR sind wie folgt kundenfreundlich gestaltet. Verstirbt ein Neukunde im 7. – 12. Monat nach Abschluss, erhält er die eingezahlten Beiträge zurück. Ab dem 13. Monat besteht bereits ein Anspruch auf ein Drittel der abgeschlossenen Versicherungssumme, obwohl erst verhältnismäßig geringe Beiträge eingezahlt wurden. Nach dem 24. Monat erhöht sich der Schutz bereits auf zwei Drittel der Versicherungssumme, nach 36 Monaten gilt der volle Versicherungsschutz. Auch danach erhöhen sich die Leistungen. Der Kunde wird regelmäßig an den hohen Überschüssen der Sterbekasse durch Erhöhung des Sterbegeldes beteiligt. Der Beitrag bleibt immer konstant. Das sind die fairen Bedingungen, die eigentlich nur die deutschen Sterbekassen bieten. Die Tarife und Versicherungsbedingungen der kommerziellen großen Versicherungskonzerne können da kaum mithalten.
Aus Kundensicht lohnt es sich immer, diese Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Leider werden diese Unterschiede zwischen Sterbekassen und den Versicherungskonzernen auch von Maklern häufig verschwiegen. Auch das hat einen Grund. Sterbekassen zahlen ihren Vermittlern nur deutlich geringere Abschlussprovisionen als die Konzerne.

Die SOLIDAR ist die große und leistungsfähige Sterbegeldversicherung in Deutschland mit rund
87.000 Versicherten und einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis für Ihre private Sterbegeldvorsorge.
Bei günstigen Beiträgen, sicherer Anlage, fehlender Gesundheitsprüfung und hohen Leistungen konnten in bisherigen Vergleichstests Spitzenplätze belegt werden.

Kontakt
SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG
Dietmar Mosbach
Alleestr. 119
44793 Bochum
02349644222
mosbach@solidar-versicherung.de
http://www.solidar-versicherung.de

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