Categories: Allgemein

Standard & Poor“s: Gerichtsurteil in Australien wirkt auch in Deutschland

BGH entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde durch S&P gegen ein Urteil des OLG Frankfurt/ Main

(Bremen, 6. November 2012)Nach dem jüngsten Urteil eines australischen Bundesgerichts, wonach die Ratingagentur Standard & Poor“s wegen irre führender Kreditbewertungen Investoren umgerechnet 24 Millionen Euro Schadenersatz zahlen muss, haben sich die Chancen deutscher Anleger, ihrerseits Schadenersatzansprüche gegen S&P durchzusetzen, spürbar verbessert. In einigen Wochen wird der Bundesgerichtshof über eine Nichtzulassungsbeschwerde der Ratingagentur gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/ Main befinden.
Das OLG Frankfurt hatte Ende November 2011 erstmals Schadenersatzklagen deutscher Anleger gegen die US-amerikanische Rating-Agentur Standard & Poor“s als zulässig erachtet. (Az.: 21 U 23/11). Die Entscheidung des OLG Frankfurt stand im Zusammenhang mit der Pleite des US-Investmenthauses Lehman Brothers im September 2008. Der Kläger hatte im Mai 2008, wenige Monate vor der Lehman-Pleite, 30.000 Euro in ein von der US-Bank herausgegebenes Zertifikat investiert. „Ausschlaggebend für den Kauf war die positive Bewertung durch Standard & Poor“s“, erläutert Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von Investoren spazialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, die für den Kläger das OLG-Urteil erstritten hatte.
In erster Instanz war die Klage noch erfolglos, weil das Landgericht (LG) Frankfurter seine „örtliche Zuständigkeit“ verneinte. Weshalb auch die „internationale Zuständigkeit“ fehle, so die Auffassung des Gerichts. „Das Oberlandesgericht Frankfurt hingegen hat sich unserer Argumentation angeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Denn „wir haben nachgewiesen, dass die deutsche Niederlassung von Standard & Poor“s inländische Guthaben, insbesondere bei der Deutschen Bank AG und auch Forderungen gegen diese hat.“ Infolge dessen sei die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts eindeutig, die Klage also zulässig.
Zwar habe Standard & Poor“s Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. Fachanwalt Gieschen erwartet jedoch, „dass der BGH – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entscheidung in Australien – dieser nicht statt geben wird.“ Die Chancen tausender Investoren, durch Schadenersatzklagen gegen Standard & Poor“s die Lehman-Pleite ohne nennenswerte Blessuren hinter sich zu lassen, „haben sich nunmehr spürbar verbessert“, ist Gieschen überzeugt. Zudem könne dann praktisch jeder Investor, der sich bei Wertpapierkäufen auf die von S&P vergebenen Bonitätsnoten verlassen und dabei Verluste erlitten habe, die Ratingagentur auf Schadenersatz verklagen.

Für Rückfragen:
Jens-Peter Gieschen, Partner
KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise-Meitner-Straße 2
28359 Bremen
Tel.- Nr.: 0421 5209 480
Fax- Nr.: 0421 5209 489
bremen@kwag-recht.de
presse@kwag-recht.de

www.kwag-recht.de
www.sos-schiffsfonds.de
www.bank-kritik.de

Das Team um die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter Rechts­an­wäl­te Jan-Hen­ning Ah­rens und Jens-Pe­ter Gie­schen be­steht aus aus­ge­wie­se­ne Spe­zia­lis­ten im Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge- und Ban­ken­recht. Al­lei­ne 5 der 12 An­wäl­tin­nen und An­wäl­te tra­gen den Titel „Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht“.
Durch enge Ko­ope­ra­tio­nen mit hoch qua­li­fi­zier­ten Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern sowie un­se­rem Toch­ter­un­ter­neh­men KWAG-Con­sul­ting er­rei­chen wir einen wert­vol­len Kom­pe­tenz­vor­sprung in der Pro­zess- und Ver­hand­lungs­stra­te­gie – zum Nut­zen un­se­rer Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten.
Zu un­se­ren Tä­tig­keits­schwer­punk­ten ge­hört au­ßer­dem das all­ge­mei­ne Bank­recht mit allen sei­nen Fra­ge­stel­lun­gen zu Dar­le­hen, Bank­si­cher­hei­ten und Sa­nie­run­gen.

Kontakt:
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Jens-Peter Gieschen
Lise-Meitner-Straße 2
28359 Bremen
0421-5209480
presse@kwag-recht.de
http://www.kwag-recht.de

Pressekontakt:
Simons-Team
Heinz Josef Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
0171/3177157
hajo@simons-team.de
http://www.simons-team.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Trend Barometer 2026: Holzbau bleibt im Aufwind

Der neue DACH-Report zeigt, wie Holzbau schneller mehr Wohnraum schafft und welche Wachstumsmärkte bis 2030…

3 Stunden ago

Produkte von InfectoPharm jetzt auch in Polen

Neue Niederlassung in Warschau nimmt Geschäftsbetrieb auf Das Team von InfectoPharm Polska begrüßt Mitglieder des…

3 Stunden ago

Produkte aus Aluminium – individuell und rückverfolgbar

REA zeigt auf der ALUMINIUM 2026 seine Lösungen für die normgerechte und prozesssichere Kennzeichnung Aluminium-Kennzeichnung…

3 Stunden ago

Silver Lake Ltd. erweitert ihr Beratungsangebot für private Mandanten

(Bildquelle: silverlake)London – Die Silver Lake Ltd. baut ihr Beratungsportfolio weiter aus und stellt ihre langjährige…

3 Stunden ago

Robotik: Zwischen Weltmarkt und Weltbild

Robotik als Fortschritt - Eyroq mit Andreas KrenselWas heute gebaut wird, entscheidet darüber, was morgen…

4 Stunden ago

Claroty und Frenos für höhere industrielle Cybersicherheit

Kombinierte Lösung bietet umfassende Transparenz und priorisierte Abhilfemaßnahmen Claroty und Frenos stellen gemeinsam eine integrierte…

4 Stunden ago