Categories: Allgemein

Stärkung der Anlegerrechte durch Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH)

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat konsequent die Anlegerrechte durch neue Urteile gestärkt.
Aktuell gibt es drei Entscheidungen, die für geschädigte Anleger interessant sind.

BGH, Urteil vom 03.06.2014- XI ZR 147 / 12 – Aufklärungspflicht der Banken über sämtliche Provisionen

Der XI. Zivilsenat hatte in seiner Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten beratender Banken bei Kapitalanlagen bislang zwischen sog. Rückvergütungen und sog. verdeckter Innenprovisionen unterschieden.
Über den Erhalt und die Höhe der Rückvergütungen hat eine Bank den Kunden aufgrund eines Anlageberatervertrages schon aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ungefragt aufzuklären. Als aufklärungspflichtige Rückvergütungen wurden Provisionen angesehen, die aus offen ausgewiesenen Provisionen wie z.B. Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge, die von Dritter Seite an die Bank bezahlt wurden, ohne dass der Kunde dies wusste. Somit war der Kunde nicht in der Lage, das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage zu erkennen.
Hinsichtlich der Innenprovisionen hatte der BGH bislang offen gelassen, ob Banken im Rahmen der Anlageberatung aufzuklären haben. Bei den sog. Innenprovisionen handelt es sich um Vertriebsprovisionen, die der Bank verdeckt aus dem Anlagebetrag zufließen. Bislang wurde eine Aufklärungspflicht nur dann angenommen, wenn die Höhe der Innenprovision 15 % und mehr des Anlagebetrages überstieg. Der Anleger sollte hierbei keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit seiner Anlage haben.
Mit der neuen Entscheidung des BGH müssen Banken ab dem 01.08.2014 ungefragt über sämtliche Provisionen Auskunft geben. Die Aufklärungspflicht besteht daher nicht nur im Hinblick auf Rückvergütungen sondern auch hinsichtlich verdeckter Innenprovisionen. Der Bundesgerichtshof spricht hierbei von einem flächendeckenden Transparenzgebot.

BGH, Urteil vom 15. Juli 2014- XI ZR 418 / 13- Schadensersatzanspruch umfasst auch entgangenen Gewinn

Durch die obige Entscheidung hat der BGH bestätigt, dass der Anleger nicht nur die Möglichkeit hat einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Beratungsvertrages geltend zu machen, sondern auch den entgangenen Gewinn verlangen kann. Der Anleger kann sich hierbei auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt bleibt, sondern zu einem allgemeinen üblichen Zinssatz angelegt wird. Hierbei muss jedoch dargelegt werden, welcher Gewinn nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt worden wäre.

BGH, Urteil vom 02. Juli 2015 – III ZR 149/14 – Jeder Fehler in der Anlageberatung verjährt gesondert

Eine fehlerhafte Anlageberatung bei Kapitalanlagen kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Dabei können dem Anlageberater mehrere Fehler unterlaufen. Jeder dieser Fehler verjährt gesondert, entschied der BGH mit obigem Urteil und stärkt damit auch die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Konkret machte der BGH deutlich, dass die fehlende Aufklärung über die eingeschränkte Handelbarkeit eines Fondsanteils keinen hinreichenden Bezug zu einer ebenfalls fehlerhaften Aufklärung über die mangelnde Eignung der Anlage zur Altersvorsorge hat. Der BGH hat betont, dass es sich um verschiedene Gesichtspunkte handelt, die sich nicht zu einer Einheit zusammenfassen lassen. Für jeden einzelnen Fehler ist vielmehr eine selbständige Prüfung der Verjährungsvoraussetzungen zu veranlassen.

Fazit: Die Rechte der Anleger werden durch die Entscheidungen des BGH entschieden gestärkt.

Anleger, die nicht vollumfänglich aufgeklärt wurden, haben infolge der obigen Entscheidungen sehr gute Möglichkeiten ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.

Kontakt
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73730 Esslingen
0711-9308110
a.frank@akh-h.de
http://www.akh-h.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Die Vereinigten Staaten von Amerika bekräftigen ihre Unterstützung für die Souveränität Marokkos über die Westsahara

Eine Botschaft von Präsident Trump anlässlich des Thronfestes besiegelt 250 Jahre Freundschaft und läutet eine…

1 Tag ago

ARCOTEL Hotels: Wie Arbeitgeberattraktivität funktioniert

ARCOTEL Hotels positioniert sich mit “MEHR erleben. MEHR bewegen. MEHR DU.“ als attraktiver Arbeitgeber in…

1 Tag ago

15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung

Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann erinnert an eine Spezialisierung, die er früh im deutschsprachigen Markt…

1 Tag ago

Jetzt 10 % Neukunden-Bonus beim Prüfservice sicher

Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen – mit attraktiven Preisvorteilen für Neukunden Sicherheit prüfen. Preisvorteile sichern.…

2 Tagen ago

Sommerzeit im Allgäu – eine Lady urlaubt kostenlos

Freundinnenzeit, Familienurlaub und entspannte Wellnesstage im Ringhotel Sonneck. Lieblingsmenschen schnappen.Auszeit genießen.Liebe Gäste und Freunde des…

2 Tagen ago

Kinder urlauben gratis – unser Familiensommer im Paznaun

Familienzeit, Bergabenteuer und Wellnessgenuss im DAS SeeMOUNT Familienzeit. Bergsommer. Glücksmomente.Liebe Gäste und Freunde, der Sommer…

2 Tagen ago