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Skandal um BWF-Stiftung: Anleger fürchten Totalverlust

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Skandal um BWF-Stiftung: Anleger fürchten Totalverlust

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

7. September 2015. Im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung sind vier mutmaßliche Drahtzieher des Anlagebetrugs festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt weiter. Da sich der Trägerverein der BWF im Insolvenzverfahren befindet, empfiehlt der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) Anlegern neben der Anmeldung zur Insolvenztabelle auch Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Im Februar 2015 flog der Schwindel der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung auf: Nach diversen Razzien konnte die Staatsanwaltschaft 4,7 Tonnen vermeintliches Gold sicherstellen. „Vermeintlich deshalb, so Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net), da lediglich 320 Kilo davon echt sein sollen.“ Nachdem die BaFin der BWF-Stiftung ebenfalls im Februar die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts aufgegeben hatte, wurden die rund 6.500 Anleger, die insgesamt 54 Millionen Euro in die Stiftung gesteckt hatten, nervös. Das eingezahlte Geld konnte nicht mehr zurückgezahlt werden und der für die BWF-Stiftung zuständige Trägerverein, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT), steckt mittlerweile im Insolvenzverfahren.

Immerhin konnte die Polizei nun vier Personen im Alter zwischen 45 und 67 Jahren verhaften. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt diese diverser Straftaten: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Von den eingeworbenen 54 Millionen Euro soll, so die Staatsanwaltschaft, ein zweistelliger Millionenbetrag betrügerisch und vertragswidrig verwendet worden sein, so berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über die BDT empfiehlt Jana Vollmann auch, Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen: „Ich persönlich glaube nicht, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen zu bedienen. Schließlich sind von den 4,7 Tonnen des gekauften Goldes, vermutlich nur knapp 7 Prozent echt. Ich empfehle allen Betroffenen, Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und gegen die Vermittler prüfen zu lassen.“

Beim DVS gibt es die Arbeitsgemeinschaft BWF Stiftung.

Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.).

Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Oberlauengasse 3 a
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Firmenkontakt
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
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99094 Erfurt
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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