Singulus Technologies AG: Anleger halten am Kündigungsrecht fest
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html Die Anleger der Mittelstandsanleihe der Singulus Technologies AG haben einer Änderung ihrer Kündigungsrechte nicht zugestimmt. Das erforderliche Quorum von 25 Prozent wurde nicht erreicht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem schon die erste Gläubigerversammlung der Anleger der Singulus Technologies AG Anleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html) nicht beschlussfähig war, verfehlte auch die zweite Versammlung das erforderliche Quorum, um die Anleihebedingungen zu ändern.
Die Anleger sollten u.a. über eine Änderung ihrer Kündigungsbedingungen abstimmen und auf ein in den Anleihebedingungen verankertes Kündigungsrecht vorerst verzichten. Dies sollte Teil des Restrukturierungsprogramms des Unternehmens sein. Weitere Details zu diesem Konzept werden vermutlich bei einer weiteren Gläubigerversammlung vorgestellt.
Die Anleger der Mittelstandsanleihe müssen den Verlauf der Sanierung nicht abwarten. Sie können auch ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen und durchsetzen lassen. In Betracht dürfte dabei auch die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Anleihe kommen. Das käme einer kompletten Rückabwicklung der Beteiligung gleich.
Wie der weitere Sanierungsprozess aussehen soll, bleibt abzuwarten. Möglicherweise ist er mit Einschnitten für die Anleger verbunden. Ob am Ende eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist darüber hinaus ungewiss. Auch unter diesen Gesichtspunkten erscheint es ratsam, die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und ggfs. die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Neben der Kündigung der Anleihe kann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Darüber hinaus können auch die Angaben im Emissionsprospekt überprüft werden.
Die Singulus Technologies AG hatte im Jahr 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro begeben (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ). Bei einer fünfjährigen Laufzeit sollte die Anleihe auch mit 7,75 Prozent jährlich verzinst werden.
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