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Shoppen im Urlaub: immer ein Schnäppchen? – Teil 1

Was Reisende bei Markenware aus dem Ausland beachten sollten

D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Markenschnäppchen?

Reisen ins Ausland erweitern nicht nur den Horizont, sondern häufig auch den Kleiderschrank: Kosten manche Markenartikel in anderen Ländern doch meist nur einen Bruchteil dessen, was zuhause verlangt wird. Damit bei der Einreise nach Deutschland jedoch kein böses Erwachen droht, gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung einige Tipps.

Markenjeans aus den USA oder Outlet-Shopping in Italien: Viele Urlauber freuen sich dabei über wahre Schnäppchenpreise. Doch wer bei diesen verlockenden Angeboten über die Maßen zuschlägt, erlebt beim deutschen Zoll häufig eine böse Überraschung. „Zwar können Urlauber Waren aller Art durchaus für den Eigengebrauch einkaufen“, betont Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Aber um zollfrei zu bleiben, dürfen die Neuerwerbungen aus Nicht-EU-Ländern bei der Rückreise per Flugzeug oder Schiff den Wert von 430 Euro pro Person, bei der Reise mit Auto oder Bahn von 300 Euro nicht übersteigen.“ Dagegen können Textilien aus anderen EU-Ländern für den eigenen Bedarf ohne Beachtung einer solchen Reisefreigrenze eingeführt werden.
Wer beim (unabsichtlichen) Schmuggeln erwischt wird, zahlt nicht nur die fälligen Einfuhrabgaben, sondern auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe. Zudem kann dem Urlauber ein Strafverfahren drohen. Ein Tipp für alle Shopping-Fans: Vor der Heimfahrt die Kosten der Neuerwerbungen durchrechnen, die Kassenzettel der Einkäufe gut aufbewahren und gegebenenfalls am Zoll vorzeigen!

Vorsicht bei großen Mengen!
Doch selbst wer sich an diese Summen hält, sollte vermeiden, in großen Mengen für Familie und Freunde einzukaufen. „Denn das Einführen von Produkten, die nicht nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, ist grundsätzlich zollpflichtig“, weiß die D.A.S. Juristin. Reisende mit beispielsweise 20 Stück eines T-Shirts in unterschiedlichen Größen oder zehn Paar Jeans im Gepäck können schnell in den Verdacht geraten, einen Weiterverkauf oder gewerblichen Handel zu beabsichtigen.
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Wussten Sie, dass…? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Schnäppchen aus dem Ausland – was müssen Urlauber beachten?

– Auslandseinkäufe aus Nicht-EU-Ländern sind zollfrei, wenn der Wert pro Person 430 Euro (Rückreise per Flugzeug oder Schiff) bzw. 300 Euro (Reise mit Auto oder Bahn) nicht übersteigt.

– Wer beim Auslandsshoppen den Zoll umgeht, muss neben den regulären Zollgebühren mit einem Zuschlag und einem Strafverfahren rechnen.

– Das Einführen von Produkten, die nicht nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, ist grundsätzlich zollpflichtig.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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