Internet dient Betriebsprüfern zunehmend zur Informationsbeschaffung

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 12. März 2015*****Das Thema Betriebsprüfung steht früher oder später bei jedem Unternehmen ins Haus. Während Großbetriebe in der Regel im Rahmen von Anschlussprüfungen lückenlos geprüft werden, werden Mittel- und Kleinbetriebe wesentlich seltener kontrolliert. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es eine allgemeine Regel, wer und zu welchem Zeitpunkt geprüft wird, nicht gibt. In der Praxis haben sich aber einige Prüfungsfelder als Schwerpunkte einer Betriebsprüfung herausgestellt.

Zu den Prüfungsfeldern als Schwerpunkte einer Betriebsprüfung zählen:

-Vollständigkeit der Betriebseinnahmen,
-Teilwertabschreibungen auf Anlagegüter,
-Beteiligungen,
-Material- und Warenbestände,
-Einzelwertberichtigungen von Forderungen,
-Verträge zwischen nahen Angehörigen,
-Anpassung der Steuerbilanz an die letzte Prüferbilanz,
-Gesellschaftsverhältnisse (Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Wechsel der Unternehmensform, Betriebsaufspaltung, Verträge mit Gesellschaftern),
-Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe,
-Entnahme für private Zwecke unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte,
-Umsatzsteuer,
-Betriebs-Pkw,
-Herkunft der Mittel bei Einlagen,
-Geldverkehrsrechnungen.

„Neben der Prüfung der Buchführung geht der Betriebsprüfer aber auch neue Wege. Insbesondere Gastronomen sind in der jüngsten Vergangenheit in das Blickfeld der Betriebsprüfung geraten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung werden dort in nicht unerheblichem Ausmaß Betriebseinnahmen nicht erfasst. Um dies nachzuweisen, versucht die Finanzverwaltung es mit einer Nachkalkulation. Dabei wird anhand des festgestellten Wareneinkaufs hochkalkuliert – teilweise mit speziellen EDV-Programmen -, welcher Umsatz hätte erzielt werden können. Weicht der auf diese Weise kalkulierte Umsatz vom erklärten Umsatz ab, erfolgt in der Höhe der festgestellten Differenz eine Hinzuschätzung“, berichtet Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz.

Zudem greifen die Betriebsprüfer verstärkt auf das Internet zur Informationsbeschaffungen zurück. Die Beamten führen immer öfter Internetrecherchen durch und beschaffen sich relevante Informationen aus Ad Hoc- und Pressemitteilungen, Presseberichten oder Veröffentlichungen auf der firmeneigenen Webseite. Insbesondere Mitteilungen zu durchgeführten oder geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.

„Es ist zwar kein Geheimnis, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse intensiv aufbereitet werden und die darin enthaltenen Informationen Ausgangspunkt für weitergehende Prüfungshandlungen sind. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und die stetig zunehmenden Informations- und Angabepflichten (Anhang und Lagebericht) werden diese Aktivitäten aber noch stärker zunehmen“, so Steuerberaterin Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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