Negativen Schufaeintrag löschen und Bonität wiederherstellen
Negativen Schufaeintrag löschen und Bonität wiederherstellen. Jetzt gegen Schufa-Eintrag vorgehen.
Ein Negativeintrag bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft wie Bürgel oder Creditreform hat für den Betroffenen regelmäßig nachteilige Auswirkungen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann dazu führen, dass der Abschluss von Verträgen verweigert wird, z.B. bei Banken (Kreditvertrag oder Leasingvertrag), Internetprovidern, Online-Shops oder Stromanbietern. Auch die Eröffnung eines Girokontos oder der Abschluss eines Mobilfunkvertrages kann davon betroffen sein. Oftmals weigern sich dann auch Vermieter, einen Mietvertrag abzuschließen.
Wie kommt es zu einem Negativeintrag bei der Schufa?
Es kommt z.B. vor, dass die Schufa veraltete Daten noch gespeichert hat, die längst nicht mehr aktuell sind. Es kann sich aber auch um eine falsche Eintragung handeln. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Ihr Vertragspartner eine unbezahlte Rechnung der Schufa gemeldet hat, obwohl die Rechtsmäßigkeit und/oder die Höhe der Rechnung im Streit steht. In diesem Fall wäre ein Negativeintrag nicht zulässig. Da der negative Eintrag den Schufa-Score verschlechtert, sollte er umgehend gelöscht werden. Hierzu ist es oftmals notwendig, dass der Eintragungsverursacher der Schufa die Unrichtigkeit der Eintragung bestätigt. Dafür ist in der Regel anwaltliche Unterstützung notwendig.
Sind negative Schufa-Einträge zulässig?
Zwar kann ein negativer Schufaeintrag unter ganz engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Ob diese im Einzelfall gegeben sind oder der Eintrag zu Unrecht erfolgte, kann oftmals nur durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt zuverlässig erkannt werden.
So gibt es bei bestimmten Forderungen die Möglichkeit, diese kurzfristig löschen zu lassen, sogar wenn sie ursprünglich berechtigt waren. Wichtig ist, dass schnell gehandelt wird, da teilweise Fristen laufen.
Gegen Einträge bei der Schufa vorgehen
Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Schufa oder anderen Auskunfteien durch und unterstützt Sie auch bei Verhandlungen mit dem Gläubiger, der die Eintragung veranlasst hat wie z.B. der Bank oder dem Mobilfunkanbietern. Häufig lässt sich eine kurzfristige Löschung des negativen Schufaeintrages erzielen und Ihre Bonität wiederherstellen.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, unterstützen wir Sie auch hierbei und können z.B. eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken und damit eine kurzfristige Löschung des Eintrages erzwingen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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