Categories: Allgemein

Schmerzensgeld in den USA – „Common Law“ gegen „Civil Law“: Deutsche Anwälte helfen Opfern!

Anwälte Route66 kooperieren mit US-Anwälten im Personenschadenrecht:

Die Arbeitsgemeinschaft „anwaelte Route66“ ist vor kurzem gegründet worden ( www.anwaelte-route66.de). Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus Rechtsanwälten, die sowohl der deutschen, als auch der englischen Sprache mächtig sind und ihre Schwerpunkttätigkeit im Bereich des Personenschadenrechts haben. Sie soll als erste Anlaufstelle für Geschädigte dienen, die in den USA durch Unfall, ärztliche Fehlbehandlung oder anderweitig einen Gesundheitsschaden erlitten haben, und auf anwaltliche Unterstützung zur Durchsetzung der möglichen Ansprüche, insbesondere Schmerzensgeld, materielle Schäden sowie „punitive damages“, angewiesen sind.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft müssen nachweislich über jahrelange umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet des Personenschadenrechts verfügen sowie die deutsche und englische Sprache beherrschen.

Hauptziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, in den USA in ihrer Gesundheit Geschädigte sowie deren Angehörige in jeglicher Art und Weise bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zu helfen.

Diese Hilfestellung soll über das rein Juristische hinausgehen und auch die notwendige Unterstützung bei z. B. Behördengängen sowie die Suche qualifizierter Sachverständiger, Übersetzungsdienstleister und die Unterstützung bei sonstiger erforderlicher Tätigkeit umfassen.

Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft die Aufgabe, über die unterschiedlichen Rechtslagen des in Deutschland vorherrschenden „Civil Law“ und dem im US-amerikanischen „Common Law“ mittels Öffentlichkeitsarbeit und Kongressen/Seminaren etc… eingehend zu informieren. Den Anfang machten die Arge bereits mit dem in der Fachwelt weitaus bekannten „Liebeck-Fall“ auf ihrer Homepage. Die Medien haben diesen US-amerikanischen Fall einer schwer geschädigten betagten Kaffeetrinkerin gegen eine bekannte US-Fastfoodkette in Deutschland in einem völlig verkehrten Bild dargestellt, das noch Jahrzehnte später in den Köpfen vieler einen Negativeindruck der US-Rechtsprechung beibehält, das diese nicht verdient hat!

Was in der Öffentlichkeit auch nicht sehr bekannt ist: Oftmals müssen deutsche Rechtsschutzversicherer Fälle, die in den USA zu einem Schaden des deutschen Versicherungsnehmers geführt haben, abdecken.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

Ascott zeigt, was Rooftops können

Vier ganz eigene Ansätze in vier europäischen Städten Die Dachterrasse des Hotels Citadines Ramblas Barcelona…

8 Stunden ago

Vierkammer Abrollcontainer für höchste Wirtschaftlichkeit

Wechselcontainer - Individuallösung führt zu Wirtschaftlichkeit Die farbigen Stelen am Container sind analog zur Codierung…

8 Stunden ago

Frequentis mit Global Player Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet

Wien (IRW-Press/02.06.2026) - * Frequentis überzeugt durch internationale Präsenz, Innovationskraft und starke Marktposition * Global…

8 Stunden ago

Battery Show 2026: BURGER GROUP zeigt flexible Aktuator-Plattformen und Lösungen für Thermo- und Batterielademanagement

Innovationen zur Elektrifizierung vom 9.-11. Juni 2026 in Stuttgart live erleben Antriebslösungen auf Basis modularer…

8 Stunden ago

DIHK zu Besuch bei Kustermann:

Der deutsche Handel hält zusammen Seraphine Kustermann, André Garcia und Caspar-Friedrich Brauckmann auf der Veranstaltung.…

8 Stunden ago

GOTS fordert Aufnahme von sportlichen Leistungsanforderungen in die Schulpläne

41. GOTS Jahreskongress vom 11. bis 13. Juni in Osnabrück Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht…

9 Stunden ago