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Schlupflöcher sind eine Frage der Zeit

Vom verschärften Zinsbesteuerungsabkommen bis zum automatischen Informationsaustausch

Foto: Fotolia (No. 4892)

sup.- Es wird eng für Privatpersonen wie Unternehmer, die ihr Geld im Ausland angelegt haben. Die EU-Finanzminister haben im Mai das Verhandlungsmandat für die EU verabschiedet. Damit kann diese mit der Schweiz sowie Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino über ein verschärftes Zinsbesteuerungsabkommen sowie den automatischen Informationsaustausch diskutieren. Dabei geht es darum, bestehende Steuerschlupflöcher zu stopfen. Ohne Frage wird hier noch Zeit ins Land gehen, bevor Resultate erzielt werden. Aber die Ankäufe von Steuer-CDs durch die Behörden lassen jetzt schon viele nicht mehr gut schlafen.

Strafzahlungen von Steuersündern haben den Staatskassen im Jahr 2011 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlicher Einnahmen eingebracht. 2010 wurden 95.223 Strafverfahren gegen Steuersünder eingeleitet und 275 Haftstrafen verhängt. „Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH muss bei hinterzogenen Steuern von bis zu 50.000 Euro jährlich nur mit einer Geldstrafe gerechnet werden“, sagt der auf Selbstanzeigen spezialisierte Steuerberater Lothar Pues von der bundesweit tätigen DS Deutsche Steuerberatungsgesellschaft, die zudem ein Büro in Zürich hat. Bei einer Nachdeklarierung ausländischer Zinseinkünfte empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Denn die Selbstanzeige muss so formuliert sein, dass das Finanzamt in die Lage versetzt wird, die zutreffende Steuernachzahlung ohne weitere Nachforschungen festsetzen zu können“, erläutert der Experte Pues. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Selbstanzeige finden Interessierte z. B. unter www.ds-deutsche-steuerberatung.de.

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