Categories: Allgemein

Schimmelpilz nach Fensteraustausch

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Schimmelpilz nach Austausch der alten Doppelkastenfenster gegen moderne Isolierglasfenster: Muss der Vermieter auf die Notwendigkeit eines geänderten Heiz- und Lüftungsverhaltens extra hinweisen?

Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München I (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach zwei- bis dreimaligem Stoßlüften am Tag (fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern) dürfte für den Mieter noch zumutbar sein.

Ungeklärt ist bislang, inwieweit die DIN-1946-6: Lüften von Wohnungen von 2009 den Vermieter dazu verpflichtet, selbst für eine ausreichende Durchlüftung der Wohnung zu sorgen, etwa durch bautechnische Maßnahmen an den Isolierglasfenstern. Veröffentlichte Rechtsprechung existiert hierzu bislang (Stand Juni 2011) nicht.

Fachanwaltstipp Mieter: Kommt es zu Streitigkeiten über Feuchtigkeit in der Wohnung, muss der Mieter regelmäßig ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten vortragen. Hierfür ist es erforderlich, dass er vortragen kann, zwei- bis dreimal am Tag sämtliche Fenster der Wohnung für fünf Minuten weit geöffnet zu haben. Hierfür sollten ggf. auch Zeugen benannt werden können. Insbesondere nach dem Einbau von Isolierglasfenstern kommt es in Wohnungen, die im übrigen an der Fassade nicht isoliert werden, häufig zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung. Der Schimmel ist oft erst zu erkennen, wenn sich die betroffenen Flächen verfärben. Bereits erheblich früher, kann eine Gesundheitsgefährdung durch auffliegende Sporen entstehen.

Fachanwaltstipp Vermieter: Es ist äußerst zweckmäßig, im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung eine genaue Regelung zur Beheizung und Lüftung der Wohnung aufzunehmen. Nach Durchführung von Modernisierungen sollten Mieter (nachweislich!) auf ein künftig zu änderndes Lüftungsverhalten hingewiesen werden.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

13.10.2011

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Last-Mile-Logistik: Warum städtische Fuhrparks intelligentere Strategien benötigen

Von Samantha Burello, Leiterin für Regionalmarketing, Commercial Excellence und Kundenservice EMEA, PETRONAS Lubricants International (PLI)…

2 Stunden ago

Praxisleitfaden zur Mitarbeitergewinnung im Mittelstand

Kostenloser Leitfaden unterstützt KMU´s bei der Personalgewinnung Mitarbeitergewinnung für kleine- und mitteständische UnternehmenVor dem Hintergrund…

2 Stunden ago

Tenable kündigt strategische Integration mit der Claude Compliance API an

BOSTON - EXPOSURE 2026 - (1. Juni 2026) - Tenable® Holdings, Inc. (NASDAQ: TENB), das…

2 Stunden ago

AI-SECURITY-REPORT 2026:

GROßE ANGST, WENIG AKTION - KI-SECURITY HAT AUF DER AGENDA DER UNTERNEHMEN NOCH KEINE PRIORITÄT…

3 Stunden ago

Flaschenland nach Shop Usability Award erneut ausgezeichnet: Platz 3 beim Digital Commerce Award Schweiz 2026

Nach dem Gewinn des Shop Usability Award 2026 bestätigt Flaschenland seine digitale Leistungsfähigkeit mit Platz…

3 Stunden ago

Smoking hot BBQ: Der Sheriff Pelletgrill von Moesta BBQ

in der Grillfürst Edition sorgt für bestes Raucharoma (Bildquelle: Grillfürst)Grillfürst erweitert sein Sortiment um die…

3 Stunden ago