Kontrollfunktion in Stellvertretung für Brennstoffkunden
sup.- Es gehört zur Qualitätssicherung eines Unternehmens, dass Wareneingänge von Handelspartnern oder Zulieferern auf ihre Beschaffenheit und Vollständigkeit kontrolliert werden. Dieses wichtige Fundament stabiler Geschäftsbeziehungen stößt allerdings an seine Grenzen, wenn die Eigenkontrolle von Lieferungen rein technisch nicht realisierbar ist. Das ist zum Beispiel meistens dort der Fall, wo ein Gewerbebetrieb seine Wärmeenergie in eigenen Tanks lagert, die vom Brennstoffhändler per Tankwagen befüllt werden. Ob die genaue Liefermenge, die Qualitätsstufe bzw. die chemische Beschaffenheit z. B. von Heizöl oder Flüssiggas der Abrechnung und auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können auch gewerbliche Käufer in der Regel nicht überprüfen. Während bei anderen Lieferungen ein strenges Controlling dazu beiträgt, unnötige Beschaffungskosten zu vermeiden, bleibt der Einkauf der Wärmeenergie letztlich Vertrauenssache.
Seit einigen Jahren gibt es jedoch bundesweit die Möglichkeit, dieses Vertrauen mittels einer kompetenten Überwachung der Lieferumstände durch Sachverständige zu untermauern. Für die Käufer ist dieser Profi-Check ihres Energieversorgers nicht einmal mit Kosten verbunden. Sie müssen nur darauf achten, dass er mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel ausgezeichnet wurde. Dann ist gewährleistet, dass der Händler sich dauerhaft einer aufwändigen Überwachung nach den Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. unterzieht. Die Vergabe-Kriterien für das Gütezeichen haben einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt. Erarbeitet werden sie nämlich gemeinsam von Bundes- und Landesministerien, Verbänden, wissenschaftlichen Prüfinstituten, Verbraucherorganisationen sowie Vertretern von Herstellern, Handel und Anbietern. Auf der Grundlage der in dieser Allianz abgestimmten Richtlinien kontrollieren die Sachverständigen regelmäßig die Seriosität und die Lieferzuverlässigkeit der Händler (www.guetezeichen-energiehandel.de). Dabei müssen die Lieferanten unangemeldeten Zutritt zu allen Lagern, Betriebsgebäuden und Fahrzeugen sowie Akteneinsicht zu Preistransparenz und Abrechnungssystem gewähren. Auf diese Weise können die Prüfer stellvertretend für den Energiekäufer eine Kontrollfunktion übernehmen, die bei jedem Liefervorgang der Qualitätssicherung dient.
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