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RSM Deutschland kritisiert EU-Beschluss zur Reform des Abschlussprüfungsmarktes

RSM-Chairman Popkes spricht von „vertaner Chance“. Entscheidung führt zu steigendem Konzentrationsdruck der Branche.

Dr. Warner B.J. Popkes, Chairman RSM Germany

Düsseldorf, 24.05.2013. RSM Deutschland, eine der größten Prüfungs- und Beratungseinheiten bundesweit, sieht den aktuellen Beschluss des EU-Parlaments zur Reform des Abschlussprüfungsmarktes mit Skepsis. Auf Kritik stößt vor allem die Entscheidung des Rechtsausschusses, dass Großunternehmen künftig verpflichtet sind, nach einer bestimmten Zeit eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bestellen. „Mit großer Besorgnis sehe ich die Auswirkungen dieser externen Rotation für unsere Kernklientel, den deutschen Mittelstand“, sagt Dr. Warner B.J. Popkes, Chairman von RSM Deutschland. „Es ist zu erwarten, dass Beiräte, Banken und andere Stakeholder – entgegen guter Erfahrung mit ihren derzeitigen Prüfern – es unter Governance-Gesichtspunkten künftig „schick“ finden, zu rotieren.“ Das werde aber nicht die Qualität der Prüfungsleistung erhöhen, stattdessen aber zu einem steigenden Konzentrationsdruck in der Branche der Prüfer führen. Popkes: „Eine kontraproduktive Folgewirkung der aktuellen Entscheidung.“

RSM Deutschland hatte im Vorfeld des Verfahrens in Verbindung mit anderen Prüfungsunternehmen und Verbänden stets betont, wie wichtig Qualität und Unabhängigkeit in der Abschlussprüfung von Unternehmen seien, sich aber bei der Reformierung des Berufsstandes für eine Lösung aus mehreren Faktoren ausgesprochen: darunter die qualitätssichernde Entgeltregelung, die externe Rotation, ein Joint Audit sowie eine Mehrjahresbestellung. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments gab auf seiner Sitzung am 25. April dem alleinigen Modell der externen Rotation den Vorzug. Danach müssen Großunternehmen von öffentlichem Interesse nach 14 Jahren, spätestens aber nach 25 Jahren ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft austauschen. Popkes: „Die Politik hat sich bedauerlicherweise für einen Minimalkonsens entschieden. Ich bewerte das als vertane Chance.“

Auf Zustimmung des Chairmans von RSM Deutschland stößt dagegen der Beschluss des EU-Rechtsausschusses, Wirtschaftsprüfungsunternehmen weiterhin Beratungsdienstleistungen zu erlauben, sofern sie nicht das Selbstprüfungsverbot tangieren. Diese Auffassung trage den Interessen aller Beteiligten sachgerecht und adäquat Rechnung, so Dr. Warner B.J. Popkes. Es sei immerhin fester Bestandteil der Berufsethik, sich fortlaufend die Frage zu stellen, ob man noch unabhängig agieren könne oder sich in einem Interessenskonflikt befinde. In diesem Zusammenhang fordert der Geschäftsführer von RSM Deutschland mehr Transparenz. Von der Berufsaufsicht festgestellte Verfehlungen müssten öffentlich bekannt gemacht werden. Popkes: „Wenn ausreichend Transparenz über Verfehlungen bestünde und zudem die Haftungsfolgen verschärft würden, würde sich vieles von alleine regulieren. Hier besteht in Deutschland eindeutig Nachholbedarf.“

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