(Hamburg, 21. Juni 2013) Unter dem Aktenzeichen 404 HKO 53/13 ist seit Kurzem beim Landgericht (LG) Hamburg die Klage zweier Fondsgesellschaften anhängig. Die Unternehmen verlangen von der HSH Nordbank Schadenersatz in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro im Zusammenhang mit einem so genannten Währungs-SWAP. Vertreten werden die Kläger durch beck rechtsanwälte in Hamburg.
Die Fondsgesellschaften hatten mit der HSH Nordbank einen so genannten Währungs-SWAP abgeschlossen, der in wenigen Wochen, im Juli 2013, ausläuft. Mit diesem Geschäft wollten sich die Investoren vor finanziellen Einbußen absichern, die aus einer möglichen Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro resultieren.
Hauptvorwurf der Kläger: „Bei dem von der HSH Nordbank empfohlenen SWAP handelte es sich nicht um eine Währungssicherung, sondern um eine sehr riskante Währungsspekulation. Diese war und ist aber von den Klägern nicht gewünscht“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei beck rechtsanwälte. Eine entsprechende Beratung respektive Risikoaufklärung seitens der HSH Nordbank habe es im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss nicht gegeben. Den erwarteten Gesamtschaden beziffert Tiedemann auf rund 3,1 Millionen Euro. Davon hätten die Kläger der HSH Nordbank bereits 2,7 Millionen Euro überwiesen.
Weiterer Vorwurf: „Der empfohlene Währungs-SWAP enthielt bei Vertragsabschluss versteckte Gebühren von mehr als 440.000 Euro. Darüber hätte die HSH Nordbank ihre Kunden aufklären müssen, was allerdings nicht geschah“, erläutert Fachanwalt Lutz Tiedemann.
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