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Rezeptfreie Medikamente können Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Auf Wechsel- und Nebenwirkungen bei der Einnahme achten / Bei chronischen Erkrankungen mit dem Betriebsarzt Medikamenteneinnahme und Tätigkeitsanforderungen abstimmen

Köln, 25. September 2014. Bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen wie einer Erkältung ist die Einnahme rezeptfreier Arzneimittel weit verbreitet. Laut Statistischem Bundesamt gab in einer Befragung ein Drittel der Teilnehmer an, in den vergangenen drei Monaten aufgrund von Kopf- oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen zu haben. Mittel gegen Erkältung nahmen über
20 Prozent ein und rund 7 Prozent konsumierten rezeptfreie Medikamente gegen Ischias, Rheuma, Gelenk- oder Rückenbeschwerden. Über längere Zeit sollten rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden. Zudem gilt es, einige Vorsichtmaßnahmen zu beachten, beispielsweise im Straßenverkehr oder im Beruf. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Im Beruf gilt: Die Einnahme rezeptfreier Präparate kann die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen oder auch zu Schwindel und Übelkeit führen.“ Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Selbstmedikation in der Apotheke oder von ihrem Arzt beraten lassen.

Arzneimittel können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen
Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf. Sie kommen aber auch vor, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert wird. Bei Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise vermehrt zu Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Verschiedene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser Effekt die Arbeitsleistung, lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu fragen. Bei Schlafmitteln ist auch auf den Zeitpunkt der Einnahme zu achten, denn die Wirkdauer liegt bei acht bis zehn Stunden. Hier ist insbesondere bei Beschäftigten mit Fahrtätigkeiten Vorsicht geboten. Augentropfen, die eine Pupillenweitstellung verursachen, sowie die Anwendung von Gelen und Salben im Auge beeinträchtigen eine klare Sicht. Das schränkt alle Tätigkeiten ein, die gutes Sehen erfordern. Anwender sollten in dieser Zeit nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht ohne sicheren Halt arbeiten und keine Maschinen bedienen.

Chronische Erkrankungen: Gemeinsam berufliche Perspektiven finden
Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer dank einer ärztlichen Behandlung mit wirkungsvollen Medikamenten ihrem Beruf nachgehen. Bei einer effektiven Medikation und je nach Tätigkeitsbereich sind sie voll leistungsfähig. Voraussetzung ist dabei, dass sich der Betroffene an die Therapieempfehlungen des Arztes hält. „Der Betriebsarzt sollte über die Einnahme bestimmter Medikamente informiert sein. Er kann den Beschäftigten zur beruflichen Tätigkeit beraten“, so Schramm. Das gelte beispielsweise bei neu festgestellten psychischen oder neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, die medikamentös behandelt werden. Aber auch Diabetiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten den Betriebsarzt oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen, wenn die benötigten Arzneimittel die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften Einschränkung durch die Medikamenteneinnahme dazu bei, bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden. Für den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen erfahrener Fachkräfte dem Betrieb erhalten.

Weitere Informationen bei TÜV Rheinland auf www.tuv.com/arbeitsmedizin im Internet.

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