Categories: Allgemein

Residenzpflicht für Flüchtlingskinder abschaffen

Logo Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesländer auf, die Residenzpflicht für Flüchtlingskinder abzuschaffen. Durch diese räumliche Beschränkung ist es für viele Flüchtlingskinder nicht oder nur eingeschränkt möglich, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wahrzunehmen, beispielsweise Ferienfahrten oder in Sportvereinen. Mit der Residenzpflicht wird die Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands für Asylbewerber und Geduldete eingeschränkt. Nach einer aktuellen Recherche des Deutschen Kinderhilfswerkes wird in 14 Bundesländern der Aufenthalt auf das jeweilige Bundesland beschränkt (in Niedersachsen und Bremen dürfen Flüchtlingskinder ohne Genehmigung in das Nachbarbundesland, in Berlin und Brandenburg nach Erteilung einer Dauerverlassenserlaubnis), in Bayern und Sachsen gilt sogar eine Beschränkung auf den Regierungsbezirk. Und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind noch stärker in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sie dürfen sich im Regelfall nur im Bezirk der Ausländerbehörde aufhalten.

„Auch wenn die Residenzpflicht für Flüchtlinge, die sich seit drei Monaten im Bundesgebiet aufhalten oder registriert sind, grundsätzlich abgeschafft ist, gibt es in der Praxis nach wie vor große Probleme. Damit können viele Flüchtlingskinder Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nicht wahrnehmen, wenn diese in einem anderen Bundesland stattfinden. Wir erleben auch immer wieder Fälle, dass in Sportvereinen Fahrten zu Auswärtsspielen oder Sportfesten unmöglich sind. Damit muss schleunigst Schluss sein. Eigentlich ist jungen Geflüchteten rechtlich gesehen nach drei Monaten die Teilnahme an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, wie Ferienfreizeiten im Inland, uneingeschränkt möglich. Das gilt allerdings nicht, wenn sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben oder aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommen. Und die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die zuständigen Ausländerbehörden auch nach Ende des dritten Monats die Reisefreiheit durch Ausnahmeregelungen oftmals einschränken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt die Residenzpflicht für Flüchtlingskinder gegen Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Demnach ist bei „allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, […] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Deshalb darf die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nicht räumlichen Beschränkungen unterworfen sein. Vielmehr muss es darum gehen, die Integration von Flüchtlingskindern sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher zu befördern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
030-308693-11
presse@dkhw.de
http://www.dkhw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

BITMi unterstützt „28 for all“

Ein 28. Regime für alle EU-Unternehmen Die Kampagne steht für ein 28. Regime, das alle…

1 Monat ago

„Eiszeit – ein Essay“

Peter Egli analysiert die Menschheitsgeschichte und wagt einen Blick in die Zukunft Zug, 2026 -…

1 Monat ago

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

So lassen sich Reputationsverlust und Vertragsstrafen vermeiden (Bildquelle: PTA GmbH)Mannheim, 17. März 2026. Die Energiebranche…

1 Monat ago

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Multi-Gigabit-Router für skalierbare Netzwerke mit High-Speed-Verbindungen und hohen Bandbreiten Balance 580X von PeplinkUnterschleißheim/München, 17. März…

1 Monat ago

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Aspekte bei der privaten Hühnerhaltung ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über…

1 Monat ago

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Bochum - Am Samstag, den 14.03.2026, setzte Oliver Fischer, einer der profiliertesten Akteure im deutschen…

1 Monat ago