Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Mieters und des Vermieters bei in die Wohnung eindringenden Gerüchen (Zigarettenrauch, Geruchsbelästigung, Mietminderung).
Sollten unangenehme Gerüche aus Nachbarwohnungen in die Wohnung eindringen, kann dies den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und somit die Miete mindern. In einem Berliner Fall wohnte unter dem Mieter eine stark rauchende Person. Der Zigarettenrauch zog durch die Decke durch und war deutlich in der über dem Raucher liegenden Wohnung spürbar.
Das Amtsgericht Charlottenburg (Urteil vom 17.3.2008, Aktenzeichen: 211 C 3/07) stützte seine Meinung, dass die Miete gemindert sei, darauf, dass Zigarettenrauch nicht sozialadäquat sei und dass der Mieter bei Mietvertragsabschluss nicht damit rechnen musste, dass Zigarettenrauch in Mehrfamilienhäusern auch in Nichtraucherwohnungen zu spüren ist. Das Gericht sah eine Minderung von 10 % der Bruttomiete als berechtigt an.
Fachanwaltstipp Mieter: Sollten Sie unangenehme Gerüche aus Nachbarwohnungen oder dem Flur wahrnehmen, müssen Sie sicher gehen, dass der Geruch auch bei geschlossenen Fenstern und Türen in ihre Wohnung zieht. Dann kann Ihre Miete grundsätzlich gemindert sein. Gegebenenfalls müssen Sie ein Geruchsgutachten in Auftrag geben.
Fachanwaltstipp Vermieter: Überprüfen Sie, ob die Gerüche nicht durch die geöffneten Fenster in die Wohnung dringen. Wenn Sie Zweifel an den Angaben des Mieters haben, ist es immer auch möglich, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
02.11.2011
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de
Hotel Investments AG unterstützt Hotelinvestoren-Partner bei diskreten Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz Die…
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist schon lange der zentrale rechtliche…
Auswertung von über 1.100 unabhängigen Belegen: Bei 35 E-Bike-Modellen mit belastbarer Datenlage liegt die reale…
Hotel Investments AG: Hotelinvestoren und Hotelbetreiber suchen Off-Market-Hotelimmobilien direkt von Eigentümern Gesuch: Hotel Investments AG…
Nach über 15 Jahren modernisiert Hansch Immobilien den Vermietungsprozess und präsentiert einen neuen Markenauftritt für…
Boutique-Hotel Amalienhof bietet Gästen einen Blick hinter die Kulissen und persönliche Begegnung mit dem Ensemble…