Realisierung des Anlegerschutzes durch Beratungsprotokolle wird diskutiert

Nicht selten kommt es in der Praxis zu Problemen bei der Gewährleistung des Anlegerschutzes, insbesondere durch Beratungsprotokolle, wobei gerade diese den Anlegerschutz bezwecken. Allerdings gibt es Lösungsmöglichkeiten, die es sich zu diskutieren l

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Die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch die Insolvenz der us-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008, schwächte wohl das Vertrauen von Bankkunden, insbesondere von Anlegern, in die Banken und es sinkt immer weiter. Grund dafür ist eine von Anlegern vielfach gefürchtete Falschberatung durch den Anlageberater.

Denn vor allem wenn es um Kapitalanlagen geht sind potenzielle Anleger skeptisch, ob eine Beratung in ihrem Interesse erfolgt oder ob der Anlageberater seine eigenen Interessen oder die der Bank verfolgt. Nicht selten wird den Banken im Nachhinein, d.h. nach Beteiligung an einer Kapitalanlage und der Realisierung von Risiken, eine Falschberatung vorgeworfen. Eine Falschberatung war früher kaum nachzuweisen. Deshalb war der Gesetzgeber gefordert, der im Jahr 2010 die Pflicht der Banken einführte, sogenannte Beratungsprotokolle zu erstellen, in denen gewisse Pflichtangaben enthalten sein müssen, beispielsweise die Anlageziele des Kunden.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat vor kurzem eine nicht repräsentative, Studie vorgestellt, in deren Rahmen 119 Testkäufer eine Erstberatung durch eine Bank in Anspruch nehmen sollten. Die Auswertung dieser Erfahrungen, sowie Stichproben von 1003 Bürgern, die online befragt wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass der Unterhaltungsverlauf eines Beratungsgespräches in vielen Fällen nicht ausreichend wiedergegeben wird und viele Kunden das Protokoll gar nicht bekommen. Hervorzuheben ist auch, dass viele Verbraucher das „richtige“ Protokoll gar nicht von anderen Informationen unterscheiden können, d.h. es besteht wohl eine starke Verwechslungsgefahr.

Während die einen eine intensivere Überwachung für nötig halten, fordern andere genormte Protokolle bei denen gewisse Punkte abgefragt und dokumentiert werden müssen. Auch eine Aufzeichnung des Beratungsgespräches wird in Betracht gezogen. Nach wirklichen Lösungen soll dann ende September mit Bundesjustizminister Heiko Maas gesucht werden.

Viele Anleger wünschen sich eine größte mögliche Sicherheit, wenn es um ihr Geld geht. Man darf jedoch gespannt sein, zu welchen Lösungen der Bundesjustizminister bei seiner Besprechung mit Branchenvertretern, der Wissenschaft und Verbraucherschützern tatsächlich kommt.

Derzeit ist daher gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht ist entsprechendes Fachwissen sowie die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung häufig der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung etwaiger Ansprüche. AGB spielen auch hier immer wieder eine bedeutende Rolle. Ein Rechtsanwalt kann diese bei Zweifeln auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie erwartet an unseren Standorten (http://noethelegal.com/standorte/) in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

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