Anbieter-Kontrolle durch unabhängige Sachverständige
sup.- Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Zulieferers sind keine tragfähige Basis für geschäftliche Beziehungen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass das Controlling eines Unternehmens auch die Lieferkonditionen und die Produktgüte von extern gefertigten Bauteilen, Zubehörkomponenten oder Produktionsmitteln umfasst. Schwierig wird es allerdings, wenn die Skepsis an den bestellten Gütern von Dritten genährt wird und das eigene Qualitätsmanagement keine Handhabe zur echten Kontrolle hat. Diese Situation kann entstehen, wenn beispielsweise Presseberichte über unseriöse Brennstofflieferanten das Vertrauen in den beauftragten Energiehändler erschüttern. Ob der gewählte Anbieter zu den beschriebenen schwarzen Schafen seiner Branche gehört, ist auch für gewerbliche Kunden meistens nicht nachprüfbar. Möglicherweise falsch dokumentierte Liefermengen durch unkorrekt arbeitende Zähler oder auch Abweichungen von der vereinbarten Warenqualität lassen sich nämlich mit den üblichen Möglichkeiten eines Gewerbebetriebs kaum aufdecken.
Deshalb ist es ratsam, den Bezug von leitungsungebundenen Brennstoffen durch eine neutrale Kontrollinstanz abzusichern. Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ist ein anerkanntes Qualitätsprädikat, das ausschließlich als Nachweis eines erfolgreich bestandenen Prüfverfahrens verliehen werden kann. Unabhängige Sachverständige übernehmen innerhalb dieser Prozedur stellvertretend das gesamte Controlling rund um die Lieferungen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Sie überwachen bei wiederkehrenden und unangemeldeten Besuchen die Verwaltungsabläufe des Händlers, seine Lagereinrichtungen sowie den Fuhrpark der Lieferfahrzeuge. Dabei wird stets besonderer Wert auf die Eichgültigkeit und die Funktionsfähigkeit aller Zähleranlagen an den Tankwagen gelegt. Auf diese Weise dient das RAL-Gütezeichen dauerhaft als vertrauensbildende Maßnahme, die für den Brennstoffkunden mit keinen Kosten verbunden ist. Die Kriterien für die Prädikatsvergabe werden nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung (Sankt Augustin) gemeinsam von Bundes- und Landesministerien, Verbänden, Prüfinstituten sowie von Handels- und Verbraucherorganisationen erarbeitet.
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