Quadrocopter in der Privathaftpflicht

Zurzeit werden vermehrt kleine Hubschrauber als Werbegeschenk angeboten oder verkauft. Diese Drohnen oder auch Quadrocopter genannt, werden dabei oft fälschlicherweise als Kinderspielzeug heraus gegeben, dabei haben die meisten eine Altersfreigabe von 14 Jahren und dies haben sie nicht zu Unrecht. Denn die Steuerung der kleinen Geräte ist gar nicht mal so leicht und ein Unfall ist sehr schnell passiert.

Grund genug für uns mal zu recherchieren wie es denn in der Privathaftpflicht Versicherung mit den kleinen Hubschraubern aussieht. Die Analyse der Bedingungen bei mehreren Gesellschaften, war leider ernüchternd. Bei den meisten Gesellschaften sind diese kleinen Fluggeräte nämlich komplett ausgeschlossen.

Das heißt wenn ein Unfall oder eine Verletzung mit einem dieser kleinen Teile passiert, dann tritt hier nicht die Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden in Kraft! Einen Unfall hat man aber sehr schnell gebaut, da die kleinen Drohnen gar nicht so einfach zu steuern sind. Stellt euch mal vor es entsteht Personenschaden oder man verursacht einen größeren Unfall, weil man mit der Drohne z.B. einen Radfahrer erwischt. Nicht auszudenken was dann an Kosten auf den Piloten bzw. dessen Eltern zukommen.

Allerdings ist dies nicht bei allen Versicherungsgesellschaften so. Aber es gibt Ausnahmen und genau diese können Sie jetzt im PHV Vergleich von Novitas, in den Details auswählen. Probieren Sie es doch mal aus. Einfach im Detail-Check, bei motorisierten Flugmodellen, ein Häkchen setzen und Sie kriegen nur noch Gesellschaften angezeigt, die kleine Hubschrauber versichern.
Ein wichtiges Kriterium, welches man dazu wissen sollte, ist das Gewicht des Hubschraubers. Einige versichern nur bis 50 Gramm. Bei anderen wiederum ist die Grenze bei 5kg, womit dann auch schon etwas größere Hubschrauber noch mitversichert sind.

Zum Vergleich:
http://www.novitas.de/index.php/template/privathaftpflicht-vergleich

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