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Proven Oil Canada: Schmiert POC jetzt ab?

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

24.07.2015 – Die Öl- und Energie- Fonds der POC Unternehmensgruppe fordern die geflossenen Ausschüttungen zurück. Es sieht so aus, als zeichnete sich hier eine neue Krise ab. Die POC-Anleger sollten jetzt aktiv werden und sich zur Schadensbegrenzung und Sicherung eventueller Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Fragwürdiges POC-Konzept

Seit geraumer Zeit häufen sich negative Pressemitteilungen, die in Frage stellen, ob der von Proven Oil Canada (POC) beabsichtigte Gesellschaftszweck tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Auch scheinen die Geschäfte und personellen Besetzungen bei POC wohl eher fragwürdig. Hinzu tritt nun ein offensichtlicher Liquiditätsbedarf.

POC fordert Ausschüttungen zurück

Die Anleger zahlreicher POC-Fonds wurden jüngst schriftlich dazu aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen der letzten Jahre zurück zu zahlen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt eine solche Rückforderung allerdings nur unter engen Voraussetzungen zu. Es ist eine wirksame Klausel im Gesellschaftsvertrag des Fonds nötig, welche die Möglichkeit einer Rückforderung vorsieht (BGH-Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11). Die POC-Gesellschaftsverträge POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG enthalten solche Klauseln. Ob die Klauseln der Gesellschaftsverträge wirksam sind, bei Wirksamkeit auch deren Voraussetzungen vorliegen und die Anleger damit zur Rückzahlung der Ausschüttungen verpflichtet sind, ist für jeden Gesellschaftsvertrag gesondert zu prüfen.

Steuerberaterkosten

Mit gleichem Schreiben wurden die POC-Anleger dazu aufgefordert, Steuerberaterkosten zu bezahlen. Eine Rechts- bzw. Vertragsgrundlage hierzu ist nicht erkennbar. Zudem enthält das entsprechende Aufforderungsschreiben keine Rechnung, welche die Entstehung der Kosten überprüfbar macht.

Was sollten Sie als Anleger tun

Anleger, die nicht bereit sind weitere Investitionen in sich mutmaßlich in der Krise befindliche POC-Fonds zu investieren, sollten sich nun an einen Rechtsanwalt wenden, der schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist. Dieser wird die Rückforderung der Ausschüttungen und die Forderung der Steuerberatungskosten auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zur Sicherung eventueller Ansprüche sollten betroffene Anleger zudem überprüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern zustehen.

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071-975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de

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