Proven Oil Canada: POC Fonds vor der Auflösung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/proven-oil-canada-poc.html
Anleger der Proven Oil Canada POC Fonds müssen immer mehr den Totalverlust befürchten. Offenbar soll bei Gesellschafterversammlungen Anfang März über die Liquidation der Fonds entschieden werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sollten Anleger der kriselnden Fonds von Proven Oil Canada (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/proven-oil-canada-poc.html) noch leise Hoffnungen gehabt haben, dass sich das Blatt noch einmal wendet, so werden sie wohl enttäuscht. Anfang März sollen die Anleger bei den Gesellschafterversammlungen über die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaften informiert werden. Dabei geht es wohl auch um die Liquidation der Fonds.
Hintergrund für eine mögliche Liquidation ist, dass über die kanadische Objektgesellschaft COGI Limited Partnership (COGI) inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die POC Fonds haben Darlehen an diese Gesellschaft gegeben. Auch sollten die Anleger erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Offensichtlich vergeblich. Das Geld könnte verloren sein. Rückzahlungen aus Kanada können die POC-Fonds offensichtlich nicht mehr erwarten. Ob die Anleger angesichts dieser Entwicklung weiterhin aufgefordert werden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, ist offen. Ohnehin ist es fraglich, ob die Rückforderungen berechtigt sind. Anleger können sich von einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Darüber hinaus kann auch geprüft werden, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können, damit die Anleger nicht auf ihren Verlusten sitzen bleiben. Dazu kann die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz geprüft werden. Forderungen können u.a. aus Prospekthaftung entstanden sein. So hätten die Angaben in den Emissionsprospekten ein vollständiges Bild von der Kapitalanlage zeichnen und die Anleger genau über die Chancen und Risiken informieren müssen. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können zu Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung führen.
Schadensersatzansprüche können sich ggf. auch gegen die Vermittler bzw. Berater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung richten. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen.
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