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PROKON Insolvenz – Interessengemeinschaft für Anleger

Hilfe für Prokon Anleger

PROKON, Insolvenz, Forderungsanmeldung, Insolvenzverfahren, Genussrechte, PROKON Regenerative Energien GmbH, Gläubigerversammlung, FAQ, Fragen und Antworten

Der 01.05.2014 ist ein wichtiger Meilenstein im Fall PROKON: Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet wurde, müssen sich die betroffenen Anleger mit dem weiteren Ablauf des Verfahrens befassen. Denn der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens wird die Antworten auf viele derzeit offene Fragen geben: Zum Beispiels auf die derzeit viele der betroffenen Genussschein-Inhaber bewegende Frage, wie viel Geld sie tatsächlich zurückerhalten werden. Diese zentrale Frage wird sich erst im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens klären lassen. Was jedoch bereits feststeht, ist, dass die PROKON-Anleger an dem Insolvenzverfahren teilnehmen müssen, um ihr Geld zurückzuerhalten.

Doch was bedeutet es, an einem Insolvenzverfahren teilzunehmen? Eine wichtige Veränderung ist, dass die Genussschein-Inhaber nun nicht „nur“ Anleger sondern auch Insolvenzgläubiger sind. Als Gläubiger eines insolventen Unternehmens müssen sie sich unter anderem darum kümmern, dass sie ihre Forderungen in das Insolvenzverfahren einbringen und an dem weiteren Verfahren teilnehmen. Ein wichtiger Schritt ist beispielsweise die Forderungsanmeldung, die bis zum 15.09.2014 erledigt sein sollte. Kurz gesagt: Das PROKON-Insolvenzverfahren hat erst begonnen. Die Anleger sollten sich mit wichtigen Termine (z. B. die Gläubigerversammlung am 22.07.2014) und Fristen (z. B. die Forderungsanmeldung) auseinandersetzen und sich hierum kümmern.

Anleger können sich der PROKON-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen

Doch gerade dies dürfte für zahlreiche PROKON-Anleger etwas vollkommen Neues sein. Wenn sich PROKON-Genussschein-Inhaber unterstützen lassen möchten, sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anleger können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die Anwälte, die für die PROKON-Schutzgemeinschaft tätig sind, können sowohl insolvenzrechtliche als auch kapitalmarktrechtliche Fachkenntnisse bieten. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Dort werden in einem Fragen-und-Antworten-Katalog auch verschiedene Einzelfragen rund um den Fall PROKON beantwortet.

http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de/

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus zwei Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de

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