Privatentnahmen und Kassenführung

Steuerberater Roland Franz

Essen – „Bei allen Unternehmen, die viel mit Bargeld arbeiten, ist die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen mehr als pingelig“, stellt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/)in Düsseldorf, Essen und Velbert, fest und fährt fort: „Wir hatten schon darüber berichtet, dass aufgrund der Vorgaben zur Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchführung laut Finanzverwaltung auch gehört, dass Barprivatentnahmen und Barprivateinlagen mit sogenannten Eigenbelegen nachgewiesen werden müssen. Was immer das für ein Nachweis sein soll.“

Um derartige Probleme von vornherein zu vermeiden und sich Arbeit zu ersparen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, Bargeld aus der Kasse ausschließlich auf das betriebliche Bankkonto einzuzahlen und anschließend vom betrieblichen Bankkonto eventuell einen Dauerauftrag einzurichten auf das private Konto. „Wenn über das private Konto keinerlei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben fließen“, erläutert Steuerberater Roland Franz „ist dieses Privatkonto nicht Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Wenn von diesem Konto Barentnahmen entnommen werden, ist dies steuerlich nicht relevant.“

Auf diesem Weg vermeidet man die Aufzeichnungspflichten der Privatentnahmen und Privateinlagen.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
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