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Preiswert ist, was seinen Preis wert ist!

Billig-Angebote helfen selten beim Sparen

Foto: Fotolia (No. 4917)

sup.- Das gleiche Getränk kostet im Sterne-Restaurant mehr als an der Imbiss-Bude. Erstaunlich? Natürlich nicht, denn jeder Gast kann leicht nachvollziehen, dass der Restaurantbetreiber für das gesamte Ambiente, für Küchenchef, Servicepersonal, Ausstattung, Miete und hochwertiges Speisenangebot einen wesentlich höheren finanziellen Aufwand hat. Und Gäste, die beim Restaurantbesuch neben der Mahlzeit genau dieses Plus an Leistung genießen möchten, sind auch bereit, dafür einen angemessenen Preis zu zahlen. Dieses Beispiel lässt sich letztlich auf fast alle Konsumbereiche übertragen: Ob beim Kauf von Möbeln oder Haushaltsgeräten, ob beim Besuch im Fitness-Studio oder auf Reisen im Urlaubsdomizil: Es gibt eigentlich immer eine kostengünstige „pure“ Variante, aber ebenso ein Gesamtpaket, das keine Wünsche offen lässt. Darüber hinaus stehen meistens auch die unterschiedlichsten Zwischenstufen zur Auswahl. Der Kunde selbst entscheidet sich für oder gegen das „Drumherum“ einer Ware bzw. Dienstleistung. Wählt er ein komplettes Paket, das z. B. Fachberatung, Vor-Ort-Service, Erreichbarkeit des Anbieters sowie je nach Ware einen Ersatzteildienst und umfangreiche Gewährleistungen umfasst, dann bekommt er für den Aufpreis natürlich auch eine entsprechende Gegenleistung.

Dieses Prinzip gilt unabhängig von Warenkategorie und Kostenbereich. Preiswert ist nämlich grundsätzlich das, was seinen Preis auch wert ist. Billig-Produkte, die z. B. während der Lebensdauer eines vergleichbaren Qualitätsartikels vielfach erneuert werden müssen, tragen letztlich nicht zum Sparen bei. Dagegen hilft die Entscheidung für ein hochwertiges „Rahmenprogramm“ zur Ware manchmal auch, wertvolle Zeit einzusparen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Energieversorger ihre Kunden von Behördengängen, Papierkrieg und Prüfterminen entlasten. Außerhalb der öffentlichen Leitungsnetzversorgung wird diese Option häufig von Flüssiggas-Verbrauchern in Anspruch genommen: Vermietet ein Versorgungsunternehmen seinem Kunden einen Flüssiggastank, dann behält es die Verantwortung für die Befüllung und auch für Installation, Wartung, TÜV-Abnahme oder Sicherheitsüberprüfungen. Der angenehme Komfort des Heizungsbesitzers, sich um all diese Dinge nicht mehr kümmern zu müssen, ist allerdings nach einem Vorstoß des Bundeskartellamtes gefährdet. Diese Behörde verlangt für die Preisgestaltung von Flüssiggas-Lieferungen eine Ausrichtung an den so genannten freien Lieferanten, die lediglich den Tank befüllen. Lieferverpflichtungen, Durchführung von Prüfabnahmen, Notfalldienste oder Wartungsaufgaben sind in den verbilligten Angeboten dieser Händler natürlich nicht enthalten. Dass das Kartellamt die unterschiedliche Basis der Preisgestaltung offenbar nicht nachvollziehen möchte, könnte unangenehme Folgen für die Energieverbraucher haben. Denn so wie ein gutes Restaurant seine Küchenkreationen nicht zu Imbisspreisen verkaufen kann, so lässt sich ein kundenfreundliches Service-Paket für Flüssiggas-Anwender auch nicht mit einer reinen Warenabgabe-Kalkulation erwirtschaften.

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