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P&R Container – Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet

P&R Container – Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet

Über drei P&R Gesellschaften wurden am 19. März 2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger in P&R-Container spitzt sich die Situation damit weiter zu.

Das Amtsgericht München hat am 19. März 2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (Az.: 1542 IN 726/18), die P&R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18) und die P&R Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (Az.: 1542 IN 728/18) eröffnet und die vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Überraschend kommt die Insolvenz bei den P&R-Gesellschaften nicht mehr, nachdem es bereits zu Verzögerungen bei Auszahlungen an die Anleger und zum Vertriebsstopp bei den aktuellen Angeboten gekommen ist. Dennoch hat sich die Situation für die Anleger damit noch einmal zugespitzt. Ihnen drohen hohe finanzielle Verluste, die sogar über den Totalverlust ihres investierten Geldes hinausgehen können. Denn als Eigentümer der Container stehen sie auch für die weitere Bewirtschaftung in der Pflicht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die P&R-Pleite kann dramatische Folgen für die Anleger haben. Rund 50.000 Anleger hat die P&R-Gruppe nach eigenen Angaben betreut. Nun steht ihr Geld im Feuer, der Schaden könnte sich auf 3,5 Milliarden Euro belaufen.

Anleger konnten das Eigentum an den Containern erwerben und P&R kümmerte sich dann um die Weitervermietung und verpflichtete sich zum Rückkauf der Container. Allein im Jahr 2013 sollen nach Unternehmensangaben Container-Investments im Wert von einer Milliarde Euro getätigt worden sein. Nach Ende einer fünfjährigen Vertragslaufzeit stünde nun ein großer Teil dieser Container zum Rückkauf an. Damit können die Anleger jedoch nicht rechnen. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden nun das weitere Vorgehen prüfen und auch versuchen, weiterhin Einnahmen für die Anleger zu generieren. Finanzielle Verluste für die Anleger sind dennoch sehr wahrscheinlich.

Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger erst anmelden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind. Mit welcher Insolvenzquote sie dann rechnen könnten, ist derzeit reine Spekulation. Unabhängig davon können Anleger aber auch ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anlageberater und Vermittler die Anleger nicht über die hohen Risiken aufgeklärt haben. Anleger können sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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