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„Plagiate aus dem Urlaub mitnehmen“ – Verbraucherfrage der Woche

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Carolina B. aus Magdeburg:
Ich habe gerade einen Türkei-Urlaub gebucht. Da steht auch ganz viel Shopping auf dem Programm. Kann ich am Zoll Probleme bekommen, wenn ich Plagiate von Markenprodukten mitbringe?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Der Zoll drückt bei Plagiaten ein Auge zu, wenn sie für den Eigengebrauch eingeführt werden. Kommt der Verdacht auf, dass damit Handel getrieben werden soll, hört die Toleranz auf. Ein Paar Schuhe sollte kein Problem darstellen – 12 Paar Schuhe legen nahe, dass sie verkauft werden sollen. Der Handel mit gefälschten Markenprodukten ist strafbar. Auch für Plagiate gelten die Reisefreigrenzen. Dies sind die Beträge, bis zu denen Reisende im persönlichen Gepäck Waren mitbringen dürfen, ohne Einfuhrabgaben zu bezahlen. Wer per Auto oder Zug aus einem Nicht-EU-Staat einreist, darf insgesamt Waren für 300 Euro mitbringen. Bei Flug- und Seereisen liegt die Grenze bei 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bei 175 Euro. Sind keine Kaufbelege vorhanden, darf der Zoll schätzen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.093

Die Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

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