Categories: Allgemein

OLG Hamm zur irreführenden zahnärztlichen Werbung im Internet – Wettbewerbsrecht

OLG Hamm zur irreführenden zahnärztlichen Werbung im Internet – Wettbewerbsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Wettbewerbsrecht.html Der Slogan „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“ als Werbung für ein Zahnpflegeprogramm ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm irreführend.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 24.09.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass es sich hierbei um irreführende Werbung handelt (Az.: 4 U 64/13), soweit keine über das gesetzliche Regelprogramm hinausgehenden Leistungen angeboten werden. Ebenso hatte zuvor das Landgericht (LG) Essen entschieden.

Vorliegend hatte ein Wettbewerber im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geklagt. Die Beklagte ist eine Firma aus Essen, welche Managementdienstleistungen im Gesundheitswesen anbietet. So werden Patienten in zahnärztlicher Behandlung zahnärztliche Leistungen vermittelt, welche von dem Regelprogramm nicht erfasst sind. Diese Zusatzleistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten. Die Kosten derartiger Zusatzleistungen müssen von den Patienten regelmäßig selbst getragen werden.

Die beklagte Firma hatte für ihr Zahngesundheitsprogramm im Internet mit dem oben genannten Slogan geworben. Das OLG sah in diesem Slogan eine doppelte Irreführung und untersagte die weitere Nutzung. Es führte aus, durch diese Werbung werde das allgemeine Publikum angesprochen, welches an zahnärztlichen Zusatzleistungen durch die Partner-Krankenkassen interessiert sei. Dabei entstehe bei dem interessierten Patienten jedoch der Eindruck, dass durch das angepriesene „Vollprogramm“ über das Regelprogramm hinausgehende Leistungen ebenfalls abgedeckt werden würden. Dies sei tatsächlich jedoch nicht der Fall. Das „Vollprogramm“ erfasst nämlich keine konservierend-chirurgischen Leistungen und auch keine Röntgenleistungen, sodass wesentliche zahnärztliche Leistungen eben nicht erfasst seien.

Außerdem, so das OLG, müsse der Verbraucher die Aussage dahingehend verstehen, dass kein anderes Zahngesundheitsprogramm die aufgeführten Leistungen beinhalten würde, das heißt, dass es kein anderes derartiges „Vollprogramm“ gebe. Dies sei jedoch nicht richtig. Die Klägerin hatte nämlich glaubhaft gemacht, dass zumindest ein anderer Anbieter zahnärztlicher Leistungen ein Zahnprogramm mit gleichem Umfang anbiete.

Verstöße gegen das UWG können für das betroffene Unternehmen weitreichende Folgen haben. Mitbewerber können Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Herausgabeansprüche des erlangten Gewinns geltend machen. Bei eigenen Verstößen oder einer unlauteren Vorgehensweise eines konkurrierenden Unternehmens, sollte man sich an einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann dabei helfen, die Ansprüche durchzusetzen oder Vorwürfe von Mitbewerbern abzuwehren.

http://www.grprainer.com/Wettbewerbsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

UMT United Mobility Technology AG beschließt Barkapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR München (IRW-Press/11.06.2026) - Der Vorstand der UMT United…

1 Minute ago

STARFACE veröffentlicht Service Release 1 für STARFACE 10

Service Release 1 der UCC-Plattform punktet mit mehr Kontrolle für Admins, neuen Endgeräte-Integrationen und vielen…

2 Minuten ago

Bodenrichtwerte Rheinland: Köln vs. Umland im Vergleich

Immobilienmarkt Rheinland: Köln teuer, das Umland teils halb so teuer Köln, [11.06.2026] — Im Rheinland…

15 Minuten ago

Bodenrichtwerte Köln: Faktor 5 zwischen Stadtteilen

Amtliche BORIS-NRW-Daten zum Stichtag 01.01.2026: Median 930 Euro/m², Spanne 240 bis 3.550 Euro/m² — je…

16 Minuten ago

WDR 2 SINGLE SPOT- die exklusive Werbemöglichkeit für prominente Markenplatzierung

Die WDR mediagroup erweitert ihr Radio-Werbeangebot um den WDR 2 SINGLE SPOT, eine exklusive Sonderplatzierung,…

28 Minuten ago

Von „Richtig eklig!“ bis „Schon okay!“ – Flugetikette ist eine Frage des Alters

Umfrage zeigt: Nägel schneiden, Pupsen und Pickel ausdrücken sind halb so schlimm, meinen junge Flugreisende…

29 Minuten ago