Categories: Allgemein

Ohne konkreten Anlass keinen Betriebsausgabenabzug

Name und Funktion der bewirteten Person reichen nicht aus

StB. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 13. September 2012*****Bei Betriebsprüfungen werden die Bewirtungskosten immer wieder gerne aufgegriffen. In diesem Zusammenhang verweist Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, auf einen Fall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 12K12209/10), bei dem sich das Finanzgericht der Auffassung der Finanzverwaltung anschloss. Dabei versagte das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nach einer durchgeführten Betriebsprüfung, da auf den Bewirtungsbelegen jeweils nur der Name der bewirteten Person und ein Hinweis auf deren berufliche oder geschäftliche Tätigkeit vermerkt war (z. B. „Herr A./Steuerberater“ oder „Herr B./Rechtsanwalt“). Ein konkreter Anlass der Bewirtung war nicht vermerkt.

1. Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass können nur dann anteilig (70%) als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Höhe und die betriebliche Veranlassung nachgewiesen werden können.

2. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz hat der Steuerpflichtige Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung zu vermerken sowie die Höhe der Aufwendungen anzugeben.

3. Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, dann reicht zusätzlich zur Rechnung die Angabe von Anlass und Teilnehmern.

Das Finanzgericht führte zur weiteren Begründung aus:

1. Da nur Aufwendungen aus geschäftlichem Anlass, d. h. die Bewirtung von Personen, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht bzw. angebahnt werden soll, abzugsfähig sind, muss die betriebliche Veranlassung nachgewiesen werden.

2. Für den Nachweis reicht es nicht aus, lediglich die Namen und Funktionen der bewirteten Personen aufzuführen, sondern es muss auch die konkrete betriebliche Veranlassung einer jeden Bewirtung vermerkt werden. Nach der gefestigten Rechtsprechung reichen allgemein gehaltene Angaben, wie Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch, Geschäftsessen oder Kontaktpflege hierfür nicht aus.

3. Im vorliegenden Fall hat der Kläger zwar durch die Aufzeichnung der Namen und deren Funktion eine Geschäftsbeziehung und damit einen geschäftlichen Anlass nachgewiesen, aber dadurch keinen konkreten Anlass aufgezeichnet.

4. Daher seien die Aufwendungen für die Bewirtung weder als etriebsausgaben
abzugsfähig, noch kann ein Vorsteuerabzug hieraus gewährt werden.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weist darauf hin, dass Aufwendungen für die Bewirtung von eigenen Arbeitnehmern aus betrieblichem Anlass nicht der Abzugsbeschränkung gemäß § 4Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz unterliegen, sondern in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Eskinivvach Burger auf dem DreschFestival 2026

Eskinivvach Burger bringt regionale Burger & vegane Küche auf das DreschFestival 2026 Eskinivvach Burger Eschwege…

11 Stunden ago

KunstKlangGenuss im August: Barbara Fuchs stellt in der Wandelhalle Bad Reichenhall aus

BAD REICHENHALL. Die Ausstellungsreihe „KunstKlangGenuss“ lädt im August erneut dazu ein, regionale Kunst in der…

18 Stunden ago

Das Buddy-Prinzip für verlässliche Teamstärke

Weltweit unübertroffen: Monika Herbstrith-Lappe und Manfred Lappe feiern ihren 3.333. gemeinsamen Tauchgang in Indonesien Bangka,…

1 Tag ago

Deutschland am Roboter-Kipppunkt

Deutschland am Roboter-Kipppunkt - Eyroq Andreas KrenselWacht Deutschland endlich auf? Deutschland zwischen Präzision und Zögern…

2 Tagen ago

Nein sagen lernen: Intensivseminar bei St. Moritz

Ernst Crameri führt vom 28.–30. August 2026 in Zuoz bei St. Moritz ein Seminar zu…

2 Tagen ago

MedTech Unleashed 2026 kehrt nach Berlin zurück

Am 3. September diskutieren Praktiker von Siemens Healthineers, Philips und BIOTRONIK, warum starke Medizintechnik zu…

2 Tagen ago