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NRW: Paradigmenwechsel in der Pflege steht bevor – neue Herausforderungen für Pflege- und Immobilienwirtschaft!

Das NRW – Landeskabinett hat am 25. Juni 2013 den Entwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts und zwar des eigentlichen Pflegerechts wie auch des Einrichtungs – Ordnungsrechts für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Dies bringt weitreichende Änderungen, neue Chancen wie auch neue Risiken, für die Anbieter von Wohnen und Betreuungsleistungen mit sich.

Dr. Lutz H Michel FRICS Rechtsanwalt und Chartered Surveyor

Mit dem „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen – GEPA NRW“ soll in NRW politisch ein Paradigmenwechsel eingeläutet werden.

Die Kernpunkte des Reformvorschlags sind nach der Presseerklärung der zuständigen Minuisterin Barbara Steffens vom 25.06.2013:

– die Unterstützung solcher Wohn- und Pflegeangebote, die einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Quartier sichern
– Reformierung der Mindeststandards für Pflege- und Wohnangebote, auch um auch die Gründung alternativer Wohnformen, wie z.B. ambulant betreute Senioren – Wohngemeinschaften, zu erleichtern
– Stärkung bedarfsorientierter ambulanter Unterstützungsangebote
– Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger, um häusliche Pflege zu mobilisieren.
– Schaffung von Erleichterungen für die Kommunen bzgl. der Bereitstellung von Angeboten, die zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen
– Unterstützung bestehender stationärer Pflegeeinrichtungen (Heime) bei bedarfsgerechten Modernisierungsmaßnahmen
und bei der Öffnung ins Quartier
– Stärkung von Beratung und Prävention, um mehr Wohnen im Alter mit Versorgungssicherheit zu ermöglichen

Das heißt kurz: Mehr Wohnen, mehr ambulante Versorgung, mehr ortsnahe Angebote, stärkere Integration der Versorgungsformen, aber auch mehr kommunale Planung und Steuerung. Adressaten sind die Anbieter von Betreuungs- und Pflegeleistungen wie auch die Wohnungswirtschaft und die Kreise, Städte und Gemeinden.

Das neue Gesetz soll nach den Plänen der Landesregierung zum 01.01.2014 in Kraft treten.

Zum Hintergrund:

Seit Inkrafttreten des „alten“ WTG ergaben sich gravierende Probleme bei der Initiierung neuer Wohn- und Lebensformen für Senioren. Hinzukam, dass die Instrumente das Landespflegerechts nicht ausreichten, quartiersnahe Angebote zu erleichtern. Daher setzte die Landesregierung 2011 einen partizipativen Reform – Beratungs – Prozeß auf, der unter Einbeziehung der relevanten Anbieterverbände, Pflegekassen, Selbsthilfegruppen und Angehörigenvertretungen eine „Gesetzesüberprüfung“ brachte, die zur Erarbeitung eines neuen Landespflege- und Einrichtungsordnungsrechts führte, die nach einer vorgezogenen Verbändeanhörung in den jetzigen Kabinettsentwurf mündete. Es steht jetzt an, den nun maßgeblichen Entwurf kritisch zu würdigen.

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS war in den Beratungsprozeß zum neuen GEPA NRW, speziell zum Wohn- und Teilhaberecht u.a. als rechtlicher Berater von Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V. eingebunden und hat maßgeblich an der Stellungnahme von Wohnen in Gemeinschaft NRW (Download unter: http://www.wig-nrw.de/home/neuigkeiten/einzelansicht/article/55/stellungnahme-von-wohnen-in-gemeinschaft-nrw-ev.html ) mitgewirkt.

Was ist schon jetzt zu tun?

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS: „Zwei Dinge stehen jetzt für die Anbieter von Wohn- und Dienstleistungsangeboten für Senioren an: erstens die Nachhaltigkeit ihrer Angebote unter den neuen Rahmenbedingungen des Gesetzes zu prüfen, und zweitens auszuloten, welche neuen Möglichkeiten das Gesetz für neue Angebote quartiersnaher Versorgung unter Integration stationärer und ambulanter Angebote bietet.“

Wünschen Sie mehr Informationen und individuelle Beratung, so kontaktieren Sie uns bitte unter: GEPA@RADrMichel.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz H. Michel FRICS ist eine auf immobilienwirtschaftsrechtliche Beratung und Qualifiziertes – Forderungs – Management u.a. für Versicherungsunternehmen spezialisierte Boutiquekanzlei mit Büros in Deutschland und Österreich. Im Bereich des Qualifizierten – Forderungs – Managements arbeitet sie für namhafte Unternehmen. Im Bereich der immobilienwirtschaftsrechtlichen Beratung ist sie spezialisiert auf Srervice- und Seniorenimmobilien eingebunden in ein Consulting – Netzwerk, das auf die Beratung von Entwicklern, Investoren, Assetmanagern und Betreibern zu Immobilienprojekten und -objekten sowie Dienstleistungskonzepten im Bereich Seniorenwohnimmobilien, Pflegeheimen, integrierten ServiceImmobilien sowie Hotels und hotelähnliche Immobilien spezialisiert ist. Beraten werden führende Betreiber, Investoren und Projektentwickler sowie öfftl. Institutionen und Verbände. Schwerpunkt bilden u.a. Rechtsfragen im Bereich der sog. „neuen Wohnformen für Senioren“. Die Kanzlei verfügt über ein dicht verflochtenes Netzwerk von Spezialisten für immobilienbezogene Fragestellungen in Europa.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz H. Michel FRICS
Dr. Lutz Michel
Broichstraße 2
D – 5239 Hürtgenwald
+ 49 – 2429 – 9036390
dr.michel@radrmichel.de
http://www.RADrMichel.de

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