Qualifizierte Sanierungsberater führen durch den Prozess
Bonn, September 2013. Was viele Unternehmen nicht wissen: Das Insolvenzrecht wurde 2012 maßgeblich verändert. Die neuen Regelungen eröffnen gefährdeten Unternehmen Möglichkeiten für eine erfolgreiche Sanierung. Die unter dem Namen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) verabschiedete Änderung legt dafür die Grundlagen.
Das ESUG bietet Unternehmen, die sich zu einem frühen Zeitpunkt unter den Schutz des Insolvenzrechts stellen, eine Vielzahl von Sonderregelungen. Neben der im Amt bleibenden Geschäftsführung können Löhne und Gehälter aus dem Insolvenzgeld gezahlt werden. Die dabei gewonnene Liquidität kann für die weitere Sanierung genutzt werden. Zudem haben Firmen unter dem Schutz verbesserte Rechte bei der Kündigung von langfristigen Verträgen.
Zur Basis des neuen Rechts gehören einerseits das Schutzschirmverfahren, andererseits die Eigenverwaltung im Insolvenzfall. Ein Schutzschirmverfahren kann freiwillig eingeleitet werden, wenn das Unternehmen bei der Antragstellung noch zahlungsfähig ist und dies voraussichtlich auch bleibt. Zwingend erforderlich ist allerdings, dass ein sachverständiger Dritter dem Unternehmen Sanierungsfähig- und -würdigkeit bescheinigt. Eine Eigenverwaltung hingegen kann auch noch bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden.
„Man geht davon aus, dass jährlich ca. 3.000 – 4.000 Unternehmen unter dem Schutz des neuen Rechts saniert werden können. Die derzeit geringe Zahl von ca. 350 Verfahren macht deutlich, dass mehr als 135 Jahre Konkursdenken, tiefe Spuren im Bewusstsein von Unternehmen und Beratern hinterlassen haben. Bei den Unternehmen dominiert die „Angst vor der Insolvenz“ und bei vielen Beratern fehlt es an dem notwendigen rechtlichen Background.“, so Prof. Dr. Haarmeyer, Vorstand des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI).
Das Institut, das vornehmlich aus Hochschulprofessoren besteht, war maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Neben der Politikberatung gibt das DIAI regelmäßig Unternehmern erste Ratschläge bei drohender Zahlungsunfähigkeit und vermittelt zertifizierte und speziell qualifizierte Sanierungsberater. Weitere Infos findet man unter: http://www.diai.org
Das Institut für angewandtes Insolvenzrecht, das vornehmlich aus Hochschulprofessoren besteht, war maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum neuen Insolvenzrecht (ESUG) beteiligt. Neben der Politikberatung gibt das DIAI regelmäßig Unternehmern erste Ratschläge bei drohender Zahlungsunfähigkeit und vermittelt zertifizierte und speziell qualifizierte Sanierungsberater. Weitere Infos findet man unter: www.diai.org
Kontakt
Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Prof. Dr. Haarmeyer
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