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Neues Heimrecht für Niedersachsen: Neue unternehmerische Möglichkeiten für Investoren und Betreiber

Das „NuWG“ ermöglicht neue Angebote – Betreiber und Investoren müssen sich auf die „ambulanten Wohngemeinschaften“ fokussieren.

Rechtsanwalt Dr Lutz H Michel FRICS

Die einrichtungsrechtliche Novellierungswelle hat nun auch Niedersachsen
erfasst: Mit dem jetzt in den Landtag eingebrachten „Niedersächsischen
Gesetz über unterstützende Wohnformen – NuWG“ soll insbesondere eine
Trendwende in Bezug auf die Wohngemeinschaften vollzogen werden. Sie
werden in erheblichem Umfang von ordnungsrechtlichen Restriktionen
freigestellt und insbesondere wird die Initiierung durch professionelle
Dienstleister erleichtert. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS: „Mit der anstehenden Neuregelung der Wohngemeinschaften bekommen Immobilieninvestoren und Anbieter ambulanter wie auch stationärer Pflege- und Betreuungsleistungen ein Gestaltungsmodell an die Hand, mit dem sie ortsnahe Versorgungsformen relaisieren können, die wirtschaftlich stabil und ausgesprochen nutzerorientiert sind.“ Gerade in der Verbindung von ambulanten Wohngemeinschaften mit Betreutem Wohnen und Tagespflegeangeboten können so Versorgungsangebote für Senioren entstehen, die die klassischen vollstationären Altenpflegeheime substituieren können. Die zu erwartende neue Rechtslage fügt sich in den Trand der Entwicklung in anderen Bundesländern ein. So präferieren z.B. NRW und auch Baden – Württemberg das Modell der variablen ambulanten ortsnahen Versorgung von Senioren. Gleiches gilt für die Diskussion des neuen Landeseinrichtungsgesetzes (LWTG) in Rheinland – Pfalz. Der Bundesgesetzgeber fördert diesen Trend durch die Sozialgesetzgebung, die immer mehr dem Leitsatz „ambulant vor stationär“ folgt. Für Investoren und Anbieter von vollstationären Pflegeheimen bedeutet dies, dass sie sich strategisch neu aufzustellen haben. Dr. Lutz H. Michel FRICS: „Pflegeheime als stand alone Angebote haben ausgedient!“. Dies unterstützt auch eine Strategiestudie des DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH, dessen wiss. Beirat Dr. Michel ist. Sie weist auf, dass sich Anbieter von Altenhilfeangeboten dem „Quartier“ und kleinteiligen Angeboten öffnen müssen, um langfristig im Markt bestehen zu können. Entscheidendender Erfolgsfaktor ist die passgenaue Konstellierung der Angebote – juristisch wie auch wirtschaftlich.

Mehr Informationen und individuelle Beratung über die Novellierung des NuWG in Niedersachsen, insbesondere in Bezug auf die ambulanten Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen, sowie die aktuellen Markttrends in der Pflege und Betreuung von Senioren erhalten Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz H. Michel FRICS und vom DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz H. Michel FRICS ist eine auf immobilienwirtschaftsrechtliche Beratung und Qualifiziertes – Forderungs – Management u.a. für Versicherungsunternehmen spezialisierte Boutiquekanzlei mit Büros in Deutschland und Österreich. Im Bereich des Qualifizierten – Forderungs – Managements arbeitet sie für namhafte Unternehmen. Im Bereich der immobilienwirtschaftsrechtlichen Beratung ist sie spezialisiert auf Srervice- und Seniorenimmobilien eingebunden in ein Consulting – Netzwerk, das auf die Beratung von Entwicklern, Investoren, Assetmanagern und Betreibern zu Immobilienprojekten und -objekten sowie Dienstleistungskonzepten im Bereich Seniorenwohnimmobilien, Pflegeheimen, integrierten ServiceImmobilien sowie Hotels und hotelähnliche Immobilien spezialisiert ist. Beraten werden führende Betreiber, Investoren und Projektentwickler sowie öfftl. Institutionen und Verbände. Schwerpunkt bilden u.a. Rechtsfragen im Bereich der sog. „neuen Wohnformen für Senioren“. Die Kanzlei verfügt über ein dicht verflochtenes Netzwerk von Spezialisten für immobilienbezogene Fragestellungen in Europa.

Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz H. Michel FRICS
Dr. Lutz Michel
Broichstraße 2
D – 52 Hürtgenwald
+ 49 – 2429 – 9036390
dr.michel@radrmichel.de
http://www.RADrMichel.de

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