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Neue gesetzliche Regelung für die Immobilienbranche

Der Malus der Makler-Courtage ist weg

Der von vielen Immobilienmaklern befürchtete Umsatz-Einbruch infolge des Bestellerprinzips ist ausgeblieben. Trotz leichten Auftragsrückgangs nach Inkrafttreten der Mietrechtsänderung macht sich die professionelle Vermittlung von Immobilien nach wie vor bezahlt. Denn über einen Makler inserierte Wohnungen und Häuser gehen deutlich schneller in die Neu-Vermietung als wenn sich der Eigentümer selbst darum kümmert.

Seit dem 01. Juni 2015 gilt beim Vermitteln von Immobilien das Bestellerprinzip. Die im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beschlossene Änderung besagt, dass derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Vermieter können damit nicht mehr die Kosten des von ihnen eingeschalteten Maklers auf ihren zukünftigen Mieter abwälzen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Handhabung galten Makler unter Wohnungssuchenden als eine der unbeliebtesten Berufsgruppen.

Viel Lärm um nichts

Im Vorfeld der Neuregelung liefen Immobilienmakler und ihre Berufsverbände Sturm gegen das Bestellerprinzip. Einige Makler sahen sich durch das Bestellerprinzip gar in ihrer Existenz gefährdet, andere befürchteten „nur“ Auswirkungen auf die Qualität ihrer Arbeit. Dennoch lässt sich als erstes Fazit sagen: Viel Lärm um – ja, wirklich -, fast nichts. Längst hat sich herauskristallisiert, dass die wenigsten düsteren Vorhersagen überhaupt eingetreten sind. „Betroffen von der Gesetzesänderung ist ausschließlich der Mietmarkt, so dass im Verkaufsbereich die Auftragslage unverändert geblieben ist“, erklärt Jörg Teichler, Geschäftsführer der 1A Infosysteme GmbH und Betreiber der Internetplattform 1A-Immobilienmarkt.de. „Der Mietmarkt ist sehr viel schnelllebiger, hier ist ein moderater Auftragsrückgang festzustellen.“ Doch auch wenn mancherorts in diesem Bereich der Umsatz zurückging, da Vermieter versuchten, ihre Objekte selber zu vermieten, kehrten nicht wenige von ihnen schnell wieder in die Obhut professioneller Vermittler zurück. Immobilien, um die sich ein Makler kümmert, sind nachweislich schneller neu vermietet, als wenn sich der Eigentümer privat darum kümmert. „Die Zeit nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips hat deutlich gezeigt, dass sich Makler als wichtiges Bindeglied bewährt haben“, so Teichler. „Das Image der Makler hat sich mit dem Bestellerprinzip deutlich gebessert. Wer mit gutem Service, angefangen von der Beratung bis hin zu sonstigen Dienstleistungen rund um die Immobilie mit gutem Service punktet, hat trotz der neuen Gesetzeslage eine gute Handlungsposition.“

Online-Portale erhöhen Spielraum

Seitdem Online-Portale den Anzeigenseiten der Printzeitungen mehr und mehr das Garaus machen, können Makler zudem ihre Handlungsposition in wenigen Klicks verbessern und ihren Spielraum vergrößern. Längst gehören Immobilien-Portale im Netz zu einer beständigen Größe bei der Vermittlung von Wohnungen und Häusern. Die Online-Plattformen bieten gegenüber der Printkonkurrenz einen unschlagbaren Vorteil für Anbieter und Suchende: Viel Platz für Fotos vom Objekt und vom Grundriss sowie ausreichend Raum für Text und Details. Der Suchende wiederum profitiert von einer exakten Anfrage, da er nach Wohnort, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer und dem Preis filtern kann.

Fazit: Das Bestellerprinzip hat mitnichten Existenzen ruiniert, sondern sorgt dafür, das negative Image von Immobilienmaklern zunehmend ins Positive zu drehen. Der Malus der Makler-Courtage ist verschwunden.

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