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Nachträglicher Einbau eines Kamins steuerlich begünstigt

Handwerkerkosten für einen Kamin sind absetzbar (Bildquelle: tunedin/stock.adobe.com)

Die frostigen Nächte des Jahres mit Minustemperaturen im zweistelligen Bereich und die eisigen Tage mit klirrender Kälte stehen noch bevor. Da steigt das Bedürfnis nach Wärme nochmal an. Wer einen Kamin zu Hause hat, kann sich wohlig davor einkuscheln und vielleicht sogar dem Flackern des Feuers etwas Beruhigendes abgewinnen und bei dessen Anblick entspannen. Wird ein Kamin angeschafft, kann mit einer Steuervergünstigung geplant werden.

Ob offener Kamin oder Kachelofen, für den fachmännischen Einbau wird ein Handwerker benötigt. Dessen Kosten können zu 20 Prozent bis zu 1.200 Euro für die Arbeitsleistung sowie An- und Abfahrt durch Mieter, Vermieter oder Eigenheimbesitzer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Nachweise fürs Finanzamt müssen eine korrekt aufgestellte Rechnung und ein Kontoauszug vorliegen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Altbau oder Neubau handelt. Letzterer muss allerdings schon bewohnt werden, damit sich die persönliche Steuerlast direkt reduzieren lässt. Die Materialkosten für den Kamin selbst sind jedoch ausgenommen. Wird eine öffentliche Förderung für diese Maßnahme im Anspruch genommen, kann leider nicht doppelt abgerechnet werden und die steuerliche Vergünstigung geht aufgrund anderer Vergünstigungen verloren.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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