Leckschutzauskleidung als zweite Barriere
sup.- Bei der Lagerung von Heizöl ist doppelte Sicherheit Vorschrift: Kommt es wegen eines Lecks oder einer defekten Leitung zum Austritt von Öl, muss es von einer zweiten Hülle oder einem stoffundurchlässigen Auffangraum gestoppt werden. Auch ältere einwandige Stahltanks lassen sich nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) so nachrüsten, dass sie dieser Gesetzeslage gerecht werden. Dafür wird entweder an den inneren Tankwandungen eine so genannte Leckschutzauskleidung angebracht, die als zusätzliche Barriere dient, oder der bauseitig vorhandene Auffangraum wird mit einer begehbaren Tankraumfolie saniert. Um eine geeignete Lösung für die eigene Anlage zu finden, sollten Eigentümer sich bei einem Fachbetrieb mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik beraten lassen. Ein bundesweites Verzeichnis dieser spezialisierten Betriebe kann unter www.bbs-gt.de abgerufen werden.
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