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Münchner Mietspiegel Aktuell

Hat die Einführung der Mietpreisbremse in München zur Minderung des Mietniveaus beigetragen?

Angelika Bartsch – Bartsch & Rozmarin Immobilien

Seit Anfang dieses Jahres erstellt die Stadt München einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Um die 3000 Münchner Mieter werden dazu befragt, um die relevanten und aktuellen Wohnungsdaten zur ermitteln. Im Frühjahr 2017 wird dann der neue Münchner Mietspiegel veröffentlicht. Seit Einführung der Mietpreisbremse im August 2015 hat der Mietspiegel an Bedeutung gewonnen. Bei einer Wiedervermietung muss sich der Vermieter danach richten und darf die Miete in der Regel auf maximal 10% über der ortsüblichen Miete anheben.

Das Maklerbüro Bartsch und Rozmarin Immobilien (http://www.vermietspezialist.de/) hat sich als Vermietspezialist unter anderem auf die Vermietung von Wohnimmobilien spezialisiert. Auf dem firmeneigenen Vermieterportal (http://vermieter.vermietspezialist.de/), können sich Vermieter Tipps zum Vermieten holen, attraktive Mietgesuche einsehen und sich über aktuelle Themen informieren.

Die Geschäftsführerin des Unternehmens Angelika Bartsch äußert sich über die Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels: „Wir ermitteln bei jeder Neuvermietung eine Wohnimmobilie den aktuellen Mietspiegel, um die durchschnittlich ortsübliche Miete herauszufinden. Gemäß dieser Miete dürfte der Vermieter bei einem laufenden Mietverhältnis den Mietzins legitim anheben. Durch die stetig steigende Immobilienpreise am Münchner Markt, gibt es immer mehr Mietobjekte, die weit über dem Mietspiegel vermietet werden. Vor allem wenn es sich um einen Neubau oder eine umfangreiche Renovierung handelt, gehen die Vermieter bezüglich dem Mietzins oft an die Obergrenzen. Mieten von bis zu 20 Euro pro Quadratmeter sind keine Seltenheit.

Durch die Einführung der Mietpreisbremse sehen wir es als unsere Aufgabe den Vermieter über die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen aufzuklären und ihn zu beraten. Überschreitet ein Vermieter bewusst die Mietpreisbremse, muss er damit rechnen dass der Mieter, wenn auch erst zukünftig, gegen die zu viel verlangte Miete klagt. Vor allem private Vermieter sind jedoch in diesem Punkt oft uneinsichtig und gehen meiner Erfahrung nach das Risiko ein. Meiner Beobachtung nach hat die Mietpreisbremse nicht zur Minderung des Mietniveaus beigetragen.“

Angelika Bartsch

Vermietspezialist, Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG

Kontakt
Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Angelika Bartsch
Dauthendeystraße 2
81377 München
089-892684-10
bartsch@bartsch-rozmarin.de
http://www.bartsch-rozmarin.de

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