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MTR Rechtsanwälte – Bewertung einer Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

MTR Rechtsanwälte – Bewertung einer Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

Steuerschätzungen durch das Finanzamt können für die Steuerpflichtigen teuer werden. Allerdings müssen sich die Hinzuschätzungen an realistischen Grundlagen orientieren.

Bei Betriebsprüfungen sollten Unternehmen darauf achten, dass sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht den Finanzbehörden alle steuerrelevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall kann es zu bösen Überraschungen kommen. Dann ist die Finanzbehörde zu Hinzuschätzungen berechtigt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com. Allerdings sollte dann eine Bewertung erfolgen, ob die Steuerschätzung in dem Maß zulässig ist.

Eine Steuerschätzung muss auf realistischen Grundlagen basieren. Das heißt, dass die Finanzbehörde nicht „ins Blaue“ hinein schätzen darf und dabei völlig unrealistische Zahlen zu Grunde legt. Dann können die Hinzuschätzungen unberechtigt und fehlerhaft sein, so dass rechtliche Mittel dagegen eingelegt werden können.

Damit es nicht zu Steuerschätzungen kommt, sollten Unternehmen neben einer ordnungsgemäßen Buchführung auch auf eine korrekte Verfahrensdokumentation im Rahmen der GoBD achten. Eine lückenhafte Dokumentation oder andere Formfehler werden immer wieder zum Anlass für eine Hinzuschätzung genommen.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

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