MS Deutschland: Anleihe-Gläubiger müssen mit Verlusten rechnen
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Die gute Nachricht für die Anleger: Die MS Deutschland muss vermutlich nicht zwangsverkauft werden. Die schlechte Nachricht: Der Verkaufserlös wird kaum ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft werden wohl mit finanziellen Verlusten rechnen müssen. Bei der Gläubigerversammlung am 20. Februar erklärte der Insolvenzverwalter, dass noch nicht absehbar sei, wie hoch die Insolvenzquote für die Gläubiger ausfallen werde. Denn maßgeblich für die Quote sei der Erlös aus dem geplanten Verkauf der MS Deutschland. Wie viel der Verkauf des Kreuzfahrtschiffes in die Kassen spülen wird, ist allerdings noch unklar.
Immerhin wird die als „Traumschiff“ bekannte MS Deutschland wohl nicht unter den Hammer kommen. Denn es gibt wohl genug Kaufinteressenten. Mit 30 Kaufinteressenten sei bereits verhandelt worden, weitere Gespräche sollen folgen. Zudem würden auch Regressansprüche gegen die ehemaligen Führungskräfte der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft sowie gegen deren frühere Eigentümer geprüft. Auch hier liegt noch kein Ergebnis vor.
Auch wenn eine Zwangsversteigerung der MS Deutschland derzeit vom Tisch ist, müssen sich die Anleihe-Gläubiger auf finanzielle Verluste einstellen. Auf der MS Deutschland lasten hohe Schulden, die Insolvenzquote ist noch völlig offen. Daher sollten die betroffenen Anleger auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verlieren. Dies kann parallel zum laufenden Insolvenzverfahren geschehen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Denn die Anleihe war offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein. Lassen sich Prospektfehler feststellen, kann die Beteiligung rückabgewickelt werden. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung in Betracht. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Wurden die Risiken verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
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